Das EU-Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage des Unternehmens in erster Instanz ab (Rechtssache T-332/09). Die EU-Kommission hatte Electrabel 2009 die Kartellstrafe auferlegt. Die Wettbewerbshüter sahen es als erwiesen an, dass das Unternehmen die Kontrolle über den zweitgrößten französischen Stromerzeuger Compagnie Nationale du Rhône (CNR) ohne vorherige Zustimmung der Kommission erworben hatte.
Die Richter gaben der Brüsseler Behörde recht. Die EU-Kommission habe keinen Fehler gemacht; zudem sei der Betrag angemessen. Electrabel ist eine Tochtergesellschaft der Gruppe Gaz de France (GDF) Suez. Das Unternehmen erzeugt und verkauft Strom sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Die Gesellschaft hatte den Erwerb von CNR 2008 bei der Kommission angemeldet. Die Behörde kam aber zu dem Schluss, dass Electrabel bereits 2003 de facto die Kontrolle über CNR erlangt hatte. Nach den EU-Fusionskontrollregeln müssen Unternehmen Zusammenschlüsse mit europaweiter Bedeutung zuvor in Brüssel bei der Kartellbehörde anmelden, damit sie untersuchen kann, inwieweit dies den Wettbewerb beeinträchtigt. Gegen das Urteil kann Electrabel Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können