Das Verwaltungsgericht Trier hat diese Entscheidung nun bestätigt. Mit dem Geschlechtsverkehr bei offenstehender Zellentür habe der Mann «in gravierender Form gegen seine Dienstpflichten verstoßen», teilte das Gericht am Donnerstag zur Begründung mit.
Eine Mitgefangene hatte den Vorfall im Dezember 2010 beobachtet und der Anstaltsleitung gemeldet. Das Gericht erklärte, solche intimen Beziehungen führten zu «Aufmerksamkeitseinbußen bei der Bewachung der Gefangenen». Zudem mache sich der Beamte damit erpressbar.
Laut Gericht ist es wahrscheinlich, dass der Justizvollzugsbeamte in einem Disziplinarverfahren ganz aus dem Dienst entfernt wird. Zuvor war der 36-Jährige wegen des Vorfalls zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
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