Am Donnerstag wurde im Prozess gegen einen der fahrlässigen Tötung angeklagten 59-jährigen Gefängnisarzt, das Urteil gesprochen. Die Fakten gehen auf den 4. September 2005 zurück, als ein 22-jähriger Häftling in der Schrassiger Strafanstalt an einer Überdosis Methadon starb.
Dem Arzt wurde Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen, da er im Vorfeld nicht prüfte, ob der Patient überhaupt heroinsüchtig war. Ein anderer Arzt, der ebenfalls angeklagt war, ging in Berufung und wurde von der Ratskammer aus der Prozedur genommen.
Todesursache waren 200 Milligramm Methadon. Es konnte sich laut Staatsanwalt nur um die Menge an Methadon gehandelt haben, die beide Gefängnisärzte verschrieben hatten.
Die Richter waren denn auch der Meinung, dass zwischen dem Verhalten des angeklagten Arztes und dem Tod des Häftlings kein kausaler Zusammenhalt besteht und sprachen ihn am Donnerstag frei.
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