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Ex-CDU-Chef Böhr muss vor Gericht

Ex-CDU-Chef Böhr muss vor Gericht
(dpa-Archiv)

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Illegale Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2006 hat der CDU Rheinland-Pfalz ein millionenschweres Strafgeld eingebrockt. Nun müssen sich Ex-Parteichef Böhr und andere ehemalige CDU-Größen vor Gericht verantworten.

Der frühere rheinland-pfälzische CDU-Chef Christoph Böhr muss sich wegen Untreue von September an vor Gericht verantworten. Das Landgericht Mainz habe die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den früheren CDU-Landes- und Fraktionschef (58) beschlossen, sagte ein Gerichtssprecher und bestätigte einen Bericht der Zeitung «Trierischer Volksfreund» vom Mittwoch. Neben Böhr stehen im Herbst auch der Ex-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen, der ehemalige CDU-Generalsekretär Claudius Schlumberger und Hamburgs Ex-Finanzsenator Carsten Frigge (CDU) vor Gericht.

Logo" class="infobox_img" />Christoph Böhr (CDU) muss sich wegen Untreue vor Gericht verantworten. (Bild: dpa/Archiv)

Es geht um den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2006. Für Wahlkampfberatung der Partei war laut Anklage eine sechsstellige Summe an Fraktionsgeld geflossen. Die Partei zahlte deswegen 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag.

Illegal gezahltes Fraktionsgeld

Böhrs Anwalt, Thomas Hermes, sagte am Mittwoch in Essen: «Wir gehen davon aus, dass die Hauptverhandlung die Unschuld von Böhr erweisen wird.» Die Prozesstermine sind vorerst von Anfang September bis Ende November geplant. Der jetzigen CDU-Führung macht die Staatsanwaltschaft keine Vorwürfe. Dennoch dürfte der Prozess Fraktions- und Parteichefin Julia Klöckner ungelegen kommen.

Für Wahlkampfberatung der Partei zur Landtagswahl 2006 waren laut Staatsanwaltschaft rund 386 000 Euro an Fraktionsgeld geflossen. Der größte Teil davon sei von Böhr und Hebgen illegal gezahlt worden. Frigges Düsseldorfer Agentur C4 erstellte das Konzept «Wahlsieg 2006». Ex-Senator Frigge soll falsche Rechnungen an die Fraktion gestellt haben. Schlumberger habe davon gewusst, sei aber nicht eingeschritten.

Böhr hatte bei der Wahl 2006 das bis dahin schlechteste Ergebnis der CDU im Land erzielt und war als Partei- und Fraktionschef zurückgetreten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm und Hebgen gemeinschaftliche Untreue zur Last und Frigge Beihilfe hierzu. Zudem wirft sie Böhr und Schlumberger Untreue zulasten der Landespartei, einen Verstoß gegen das Parteiengesetz sowie gemeinsam mit Frigge versuchten Betrug vor.