Die Verteidiger plädierten auf die Aussetzung des Urteils. Die Fakten gehen auf den 13. August des Jahres 2008 zurück.
Im Stahlwerk von ArcelorMittal in Esch-Belval kam es gegen 2.30 Uhr zu einer Explosion. Laut Anklageschrift wurden verschiedene Sicherheitsmaßnahmen nicht respektiert. In der besagten Nacht explodierte ein Kessel, mit dem flüssiger Stahl transportiert wurde. Dieser überhitzte durch einzelne Verstopfungen der Wasserdüsen, die der Abkühlung dienen sollten. Durch die herumfliegenden Metallteile wurden zwei Personen verletzt.
Ein Mann starb kurze Zeit später an seinen schweren Verletzungen, der andere wurde lebensgefährlich verwundet. Eine Wasserdüse, die zur Kühlung des Kessels dienen sollte, war angeblich defekt, und am Kessel wurden Risse festgestellt. Das Urteil ergeht am 18. April.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können