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«Mit dem Mord habe ich Nichts zu tun»

«Mit dem Mord habe ich Nichts zu tun»
(dpa-Archiv)

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LUXEMBURG - Ein 46 Jahre alter Mann muss sich seit Montag vor Gericht verantworten. Ihm wird Mord und Kreditkartenbetrug vorgeworfen. Der Beschuldigte riskiert eine lebenslange Haftstrafe.

Die Fakten gehen auf den 3. Oktober des Jahres 2010 zurück. In einer Wohnung in der rue Victor Tesch in Düdelingen wurde ein 46-Jähriger Mann tot aufgefunden. Der Tat verdächtigt wurde kurze Zeit später der damalige Mitbewohner und heutige Angeklagte.

An der Leiche wurden 37 Schnitt- und Stichverletzungen festgestellt. Grund soll ein Streit wegen Drogen gewesen sein. Beide Männer sollen sich immer wieder wegen Rauschgift gestritten haben. Immer wieder haben die Streitereien sich um Geld gedreht.

Kreditkarte gestohlen

Dem heutigen Angeklagten wird zudem vorgeworfen, er habe mit der Kreditkarte seines Mitbewohners 5.000 Euro von seinem Konto und anhand gefälschter Unterschrift des Opfers Geld rund 3.000 Euro vom Sparbuch abgehoben haben. Kaltblütig ist das Wort, das in diesem Prozessverlauf dominierte. Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte seinem Mitbewohner ohne zu überlegen niedergestochen hat, um an dessen Geld zu kommen. Gutachter sprachen immer wieder von einem „Overkill“. Der Angeklagte würde aber, laut psychiatrische Gutachter unter keinerlei psychischen Störungen leiden.

Ein Ermittler erklärte am Donnerstag, dass am Tatort Blutspuren von zwei Personen gefunden wurden. Zum einen Blut des Angeklagten und zum anderen Blut des Opfers. Die Polizei konnte daraus schließen, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern gekommen sein muss. Aufgrund des leichten Verwesungszustands der Leiche, konnte nicht mehr genau festgestellt werden, wann der Mann umgebracht wurde. Geschätzt wurde, dass das Opfer in der Zeitspanne zwischen dem 9. und dem 12. September 2010 kaltblütig niedergestochen wurde.

Widersprüchige Aussagen

Anschließend trat der Beschuldigte vor den Präsidenten der Kriminalkammer, Prosper Klein. Er gab an, dass beide sich am 9. September 2010 gestritten haben. Er habe seinen Mitbewohner mit einem Stiel geschlagen und anschließend die Wohnung verlassen. Er gab immer wieder an, dass sie zu dritt in der Wohnung waren und nicht wie mehrere Ermittler unter Eid aussagten zu zweit. Der dritte Mann soll ein Drogendealer gewesen sein, der sie immer wieder mit Rauschgift belieferte. „Mit dem Mord habe ich nichts zu tun. Es muss als der Drogendealer gewesen sein“, so der Beschuldigte.

Der Angeklagte gestand hingegen mit der Kreditkarte des Opfers Geld von dessen Konto abgehoben zu haben und mit gefälschter Unterschrift sich auf illegale Art und Weise Zugriff zu dem Konto des Opfers geschaffen zu haben.
Sein Rechtsanwalt forderte, sein Mandant soll von dem Mordvorwurf freigesprochen werden. Bezüglich der fahrlässigen Körperverletzung beantragte der Verteidiger mildernde Umstände. Abschließend forderte der Rechtsanwalt ein weiteres psychiatrisches Gutachten.

Die Staatsanwaltschaft hingegen war der Meinung, dass es der Beschuldigte gewesen sein muss, der seinen Mitbewohner niedergestochen hat, da sich sonst niemand in der Wohnung aufhielt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine lebenslange Haftstrafe. Das Urteil wird am 2. Mai gesprochen.