Die Disziplinarkommission der ALAD lädt die Sportlerin Claudine Schaul zu einer Anhörung am 19. April ein. Dabei soll geklärt werden, ob Schaul gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen hat. Dies geschieht unabhängig von der Verurteilung Schauls wegen Drogenkonsum und –handel durch ein Gericht.
Die Tennisspielerin war am 14. November 2012 zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung, einem Jahr Fahrverbot, ebenfalls auf Bewährung, sowie einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Claudine Schaul gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten Kokain konsumiert und weiterverkauft hat.
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