Der französische Verlag JC Lattès bestätigte am Freitag, von der Schauspielerin vor einem Pariser Gericht verklagt worden zu sein. Der Vorwurf laute auf «Verletzung und betrügerische Ausnutzung ihrer Persönlichkeitsrechte». Letztlich wolle die 28-Jährige Schadenersatz erstreiten. Zudem solle dem Verlag verboten werden, die Rechte an dem Roman zu verkaufen, etwa für eine Verfilmung.
Stein des Anstoßes ist der im März in Frankreich in den Handel gekommene Bestseller «La Première chose qu’on regarde» (deutsch etwa: Die erste Sache, die man anschaut) des französischen Erfolgsautors Grégoire Delacourt. In dem Roman begegnen sich in einem nordfranzösischen Dorf ein Mechaniker, «der aussieht wie (Hollywood-Star) Ryan Gosling, nur besser» und ein Topmodel, «eine perfekte Doppelgängerin von Scarlett Johansson».
Eine Hymne an Johansson
Delacourts vorheriger Erfolgsroman «Alle meine Wünsche», der in 47 Sprachen übersetzt wurde, wird gegenwärtig verfilmt. Der Autor wurde auch auf eine Verfilmung seines neuen Romans angesprochen – und soll sich Johansson als Hauptdarstellerin gewünscht haben.
Der Verlag JC Lattès zeigte sich am Freitag verwundert über Johanssons Klage: «Diese Angelegenheit ist umso verrückter, als dieser Roman eine Hymne an die Schauspielerinnen ist, eine Huldigung ihrer Schönheit und Intelligenz, um zu sagen, dass es die innere Schönheit ist, die zählt. Und vor allem: es ist Literatur!»
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