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Bestätigung aus erster Instanz gefordert

Bestätigung aus erster Instanz gefordert

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LUXEMBURG - Wegen Entführung und Vergewaltigung einer Minderjährigen waren Adelino M., Vitor G. und Hugo Tiago S. in erster Instanz zu 18 bzw. zweimal 12 Jahren Haft verurteilt worden.

Sie hatten zugegeben, am 18. August 2011 eine damals 17-Jährige betäubt, entführt und mehrmals vergewaltigt zu haben.

Weil sie die Strafen für diese hemmungslose Tat als zu hoch empfanden, hatten sie Einspruch eingelegt, der am Dienstag nun vor der von Nico Edon präsidierten Berufungskammer verhandelt wurde. Die drei mussten sich anfangs der Sitzung vom Vorsitzenden sagen lassen, dass sie kurz vor der Entführung in Beles gegen 4 Uhr morgens im nahen Frankreich bereits eine junge Frau angegriffen hatten.

Abenteuerliche Argumente

Der Hauptangeklagte wollte nichts mit der Vergewaltigung zu tun haben, erklärte die Präsenz seines genetischen Materials an den Geschlechtsteilen des Mädchens mit abenteuerlichen Argumenten. Auch der zweite Angeklagte wollte sie nicht vergewaltigen, sondern nur eine Handbefriedigung ausüben. Dass dies bei Weigerung schon den Tatbestand der Vergewaltigung erfülle, wie ihm der Vorsitzende erklärte, schien der Angeklagte zu überhören.

Es lief alles darauf hinaus, dass ein Angeklagter dem anderen mit widersprüchlichen Aussagen den schwarzen Peter zuschieben wollte, obwohl Spuren von allen drei am Opfer gefunden wurden. Bei keinem der nur dank der genauen Erinnerung des Opfers (dem zur Tatzeit die Augen verbunden waren) gefassten Täter war am Dienstag jedenfalls Einsicht bezüglich ihrer abscheulichen Tat zu verspüren, weshalb eine gewisse Rückfall-Wahrscheinlichkeit nicht auszuschließen ist.

«Was wäre, wenn …»

Es ging dann darum, warum man dem Opfer das Handy nicht abnahm, sondern nur die Nummer aufschrieb, um es dann mehrmals anonym unter Druck zu setzen.

Die Anwältin der Nebenklage forderte denn auch eine exemplarische Strafe für die drei Beschuldigten, da es sich teilweise um Wiederholungstäter handele. Die Verteidiger kamen ihrer schweren Aufgabe mehr recht als schlecht nach.

Der erfahrene Anwalt des Haupttäters führte grenzüberschreitende Prozeduralfehler an, die aber diese schreckliche und unerklärliche Tat, wie selbst er zugeben musste, nur marginal berührten. Nach dem Motto «Was wäre, wenn …» sprach er dann von länger andauernden Vergewaltigungen, als ob man sexuelle Nötigung mit der Stoppuhr bewerten könnte.

Der Verteidiger von Adelino M. bedauerte, dass die Spuren am Opfer nicht quantifiziert wurden, ansonsten es sich herausgestellt hätte, dass sein Klient nicht aktiv an der eigentlichen Vergewaltigung teilnahm. Der Anwalt von Vitor G. führte als mildernden Umstand an, dass sein Mandant die Vergewaltigung nicht abstreite. Alle drei Verteidiger forderten mildere Strafen mit großzügigen Bewährungsfristen.

Brillantes Plädoyer

Es war dann Generalstaatsanwalt Serge Wagner, der von einem Märchen sprach, dem Ermittler und Untersuchungsrichter während der gesamten Instruktion aufgesessen seien. Die von der Verteidigung aufgeworfenen Prozeduralfehler fegte er mit einem brillanten Plädoyer vom Tisch, um dann in seinem eigentlichen Strafantrag klarzustellen, dass die drei Beschuldigten der Frau nicht nur die Tasche abnehmen, sondern sie sexuell nötigen wollten.

Serge Wagner forderte denn auch die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz und erwähnte sogar eine Verschlimmerung der Tatbestände, wie sie seit dem 16. Juli 2011 vorgesehen ist. Wenn die Frau zwecks Vergewaltigung entführt wurde, lautet das gesetzliche Strafmaß zwischen 15 und 20 Jahre. Weil die Verteidiger ihr Antwortrecht einklagten, wird der Prozess am 14. Oktober fortgesetzt.