In erster Instanz wurden die Hauptangeklagten zu 18 bzw. zwei Mal zwölf Jahren Haft verurteilt. Diese Verurteilung war ihrer Meinung nach nicht gerecht, weswegen sie Berufung einlegten.
Die Tat ereignete sich im Jahr 2011. Am 18. August ging die damals 17-jährige Frau kurz nach 4.00 Uhr aus dem Haus, um sich zur Arbeit zu begeben. Vor dem Haus habe sie gehört, dass ein Wagen ihr mit Schritttempo folgte. Kurz darauf habe sie Schritte gehört und einer der Täter habe sie anschließend mit einem Feuerlöscher gegen den Hinterkopf geschlagen.
Anschließend wurde sie gezwungen, in den Wagen einzusteigen. Im Auto wurde die Frau gegen ihren Willen festgehalten und zu einem unbekannten Ort gefahren. Hier wurde sie mehrmals vergewaltigt. Die Täter sollen die Frau anschließend beim Krankenhaus in Niederkorn abgesetzt haben. Vor einer Woche bereits forderte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Serge Wagner, die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Die Verteidiger, die das Antwortrecht gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft forderten, erklärten, dass die Angeklagten nie vorhatten, die Frau zu entführen. «Es handelte sich vor allem, was die Entführung angeht, nicht um eine vorsätzliche Tat.
Zu hohe Strafen
Mein Mandant wurde zu einer Strafe von 18 Jahren verurteilt und die beiden anderen zu zwölf Jahren, obwohl sie die Tat zu dritt begingen. Es gibt keinen Grund, warum mein Klient strenger bestraft werden sollte als die beiden anderen», erklärte Rechtsanwalt Me Pim Knaff. Auch der Verteidiger Me Nour Hellal erklärte vor den Berufungsrichtern, dass die geforderten Strafen zu hoch seien.
Der Rechtsanwalt des dritten Angeklagten, Me Gennaro Pietropaolo, hob hervor, dass sein Klient das Opfer weder geschlagen noch verletzt habe. Deswegen seien die geforderten zwölf Jahre Haft eindeutig zu streng. Das Urteil in diesem Prozess wird am 18. November ergehen.
Zu Demaart
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