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30 Monate Haft gefordert

30 Monate Haft gefordert

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Am Mittwoch wurde die Berufung des früheren Anwalts Jeannot B. verhandelt. In erster Instanz war er wegen Vertrauensmissbrauch zu 5 Jahren Haft und zu einer Geldstrafe sowie der Entschädigung der über 30 Opfer verurteilt worden.

Neben der hohen Strafe bedauere er vor allem, dass er gezwungen wurde, die Opfer zügig zu entschädigen, obwohl die Anwaltskammer ihn teilweise daran hindere, weil ihm zum Beispiel nicht erlaubt werde, eine Arbeit in der Praxis eines Notars anzugehen.

Sein Verteidiger, Me Philippe Penning, hob die zunächst seriöse Arbeit des früheren Anwalts hervor, der nicht zuletzt auch durch verschiedene administrative Fehlentwicklungen in seiner personell heillos unterbesetzten Anwaltskanzlei auf die schiefe Bahn geraten sei.

Heute nun seien die Konten des früheren Anwalts, der darüber hinaus acht Monate inhaftiert war, gesperrt und er könne sich nicht um die Eintreibung seiner Gelder bzw. die Entschädigung seiner Opfer, darunter eine große Versicherung, kümmern, wie er das möchte.

Komplexe Situation

Es herrsche eine komplexe Situation zwischen den privaten Schulden und dem beruflichen Engagement des Angeklagten, dessen Verteidiger auch die juristischen Hürden ansprach, die von Kompensationen der Banken bis zu Disparitäten bei der Opferentschädigung gingen.

Nicht zuletzt wegen der Prozedurdauer und im Interesse der zügigen Opferentschädigung, auch wenn er die geforderten 2,4 Millionen Euro nur schwer zusammenbekomme, plädierte der Verteidiger dafür, dass der Beschuldigte nicht mehr ins Gefängnis zurück muss.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft ging nicht auf Details ein, die immerhin bis zu neunzehn Jahre zurückliegen. Er bestätigte aber die erste Instanz und er könne wegen der Prozedurdauer mit einer Bewährung einverstanden sein, welche die Haft auf zweieinhalb Jahre verringert. Das Urteil wird am 14. Januar 2015 ergehen.