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«Wir sind unschuldig»

«Wir sind unschuldig»
(Tageblatt-Archiv)

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In der Affäre rund um den sogenannten Hasseler Axtmord hatten am Dienstag die Rechtsanwälte Gelegenheit, auf den Strafantrag der Generalstaatsanwaltschaft vor dem Berufungsgericht zu reagieren.

Am vergangenen Freitag forderte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, Jeanne Guillaume, lebenslange Haftstrafen für die drei Angeklagten. Die Tat geht auf den 1. November 2010 zurück. Der damals 69-jährige Camille K. wurde in seinem Anwesen in der rue Killebierg in Hassel tot aufgefunden. Er war auf brutalste Art mit
einer Axt im Schlaf erschlagen worden.

In erster Instanz wurden der Adoptivsohn, gleichzeitig der Lebenspartner des Opfers, Pascal K., sein momentaner Lebensgefährte Jérémy B. und ein Bekannter von Letzterem, Charles C., zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Pascal K. und Jérémy B. sollen den Mord in Auftrag gegeben, Charles C. ihn ausgeführt haben. Am Tatort jedoch wurden keine Beweise gefunden.

Am Dienstag begrüßte der Verteidiger von Pascal K., Me Philippe Penning, dass die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Strafantrag von den Zweifeln sprach. Vor allem der Hund des Opfers habe nicht gebellt, als der Mörder das Haus betrat, es müsse also laut Me Penning ein Bekannter von Camille K. gewesen sein.
Der Angeklagte Charles C. war jedoch nur einmal in dem Haus in Hassel. Der Hund hätte demnach bellen müssen, falls Charles C. den Mann umgebracht hätte. Vieles würde laut dem Strafverteidiger in diesem Indizienprozess keinen Sinn ergeben. Me Penning beantragte in seinem Plädoyer erneut Freispruch für seinen Mandanten – oder aber den Prozess wieder von vorne mit allen Zeugen zu beginnen.

Die Verteidiger von Charles C., Me Sébastien Lanoue und Me Liliane Glock, lobten die Substitutin, dass sie wenigstens, im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft in erster Instanz, den „doute“ erwähnte.

Gerichtsmediziner erklärten in erster Instanz, dass Camille K. zwischen 3.00 und 8.30 Uhr umgebracht wurde. In einer zweiten Aussage revidierten die Mediziner diese Aussage und sprachen dann von einer Zeitspanne von zwischen 1.30 und 8.30 Uhr. Laut Me Lanoue sei nur die erste Behauptung die richtige. «Falls Charles C. die Tat begangen haben sollte, würde dies zeitlich nicht passen. Die Internetverbindung bei Charles C. zu Hause wurde um 3.40 Uhr wieder aufgenommen. Er hätte also nur 40 Minuten gehabt, um das Opfer umzubringen, die DNA-Spuren zu beseitigen und um sich von Hassel nach Weiten (D) zu begeben, wo er gewohnt hat. Den Weg von Hassel nach Weiten legt man im Normalfall in 32 Minuten zurück. Mein Klient kann den Mord nicht begangen haben», so der Anwalt.

Der Rechtsanwalt von Jérémy B. erläuterte auch, dass in dieser Affäre viele Fragen offen bleiben, deswegen sei es von Vorteil, sich alle Zeugen erneut anzuhören.

Wie es das Gesetz vorsieht, haben die Angeklagten vor der Kriminalkammer das letzte Wort. Pascal K. versuchte in seinem 30-minütigen Vortrag seine Unschuld zu beweisen. Seiner Meinung nach habe der Bruder des Verstorbenen die Tat begangen.

Der selben Meinung war Jérémy B. der unterstrich, dass er nicht vorbestraft sei.
Charles C. erklärte seinerseits deutlich, er habe den Mann nicht getötet.

Am 10. März urteilen die Berufungsrichter.

(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)