Der zukünftige Ehemann hatte einen Bäcker angegriffen und ihn beschimpft, er sei kein guter Moslem. Er war darauf hin zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Im Falle der Verweigerung der zivilen Eheschließung muss sich in Frankreich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall befassen. Der Staatsanwalt hat der Stadt Nizza bestätigt, den Einspruch gegen die Eheschließung erhalten zu haben. Er habe einen Aufschub der Zeremonie verfügt, sagte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Betroffenen seien davon informiert worden.
Das Paar und die Verwandschaft, denen der Zutritt zu den Örtlichkeiten untersagt worden war, fand sich dennoch ein und blockierte die Straße vor dem Rathaus.
Die französische Tageszeitung Le Figaro hatte Zugang zu den Justiz Aktien. Aus ihnen geht hervor, so die Zeitung, dass der betroffene zukünftige Ehemann, den Bäcker mit zwei anderen Männern angegriffen hatte. Einer der drei Männer würde von der Behörde für innere Sicherheit überwacht.
Zu Demaart
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