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Die Rentenmauer bröckelt

Die Rentenmauer bröckelt
(dpa/Andreas Gebert)

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Die berühmte Rentenmauer des früheren Premierministers Jean-Claude Juncker bröckelt. Laut EU-Kommission und Regierung wird der Luxemburger Staat 2060 einen niedrigeren Anteil seines BIP für die Renten aufbringen müssen als erwartet.

Diese Feststellung ergibt sich aus den Zahlen des Stabilitäts- und Wachstumsprogramms („Programme de stabilité et de croissance“ – PSC), das die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen des sogenannten europäischen Semesters jedes Jahr nach Brüssel schicken müssen. Dort werden aufgrund dieser Programme zum einen nationale Empfehlungen der Kommission für die jeweiligen Länder festgehalten, zum anderen nutzt die Kommission die Zahlen für eine bessere Koordinierung der europäischen Stabilitäts- und Konvergenzprogramme.

In diesen PSC finden sich auch Schätzungen über die langfristige Entwicklung bestimmter Bereiche. Hierbei geht es auch um Ausgaben, die für den Gesamtbereich drittes Alter aufgebracht werden müssen. Und eben bei diesem Punkt scheint sich eine neue Entwicklung abzuzeichnen, wenn man die Vorhersagen von 2012 mit denen von 2015 vergleicht, so die Arbeitnehmerkammer („Chambre des salariés Luxembourg“) in ihrer letzten „Econews“.

Verbesserung um 3,9 Prozent

2012 ging man davon aus, dass sich die Ausgaben für die Renten im Jahr 2060 auf 29,7% des BIP belaufen würden. Dabei waren die Auswirkungen der Pensionsreform von 2012 schon einberechnet.

In der aktualisierten Fassung des Luxemburger Stabilitäts- und Wachstumsprogramms von diesem Jahr liegt man nun bei 25,8%. Eine Verbesserung um 3,9%.

Anders ausgedrückt: Vergleicht man diese Zahlen mit jenen aus dem Jahre 2013, stellt man fest, dass im Jahr 2060 keine 8,8% des BIP zusätzlich für die Renten aufgebracht werden müssen, sondern nur mehr deren 4,1%.

Schneller Rentenanstieg

Auch bei anderen Posten gibt es Änderungen. Wirft man einen gemeinsamen Blick auf die voraussichtlichen Ausgaben für die Bereiche Renten, Gesundheit, Pflege, Erziehung und Arbeitslosigkeit, ergibt sich, dass nicht 11,7% des BIP zusätzlich aufgebracht werden müssen, sondern nur mehr 6,2%. Ein Unterschied von 5,2%. Hauptsächlich verantwortlich für diese Entwicklung sind die Korrekturen, die bei den Renten vorgenommen wurden.

Ging man 2012 noch davon aus, dass man 2060 insgesamt 18,6% des BIP alleine für die Renten werde aufbringen müssen, so sind es in der Vorhersage 2015 nur mehr 13,4% des BIP.

Zurückzuführen sind die unterschiedlichen Projektionen darauf, dass die zukünftige Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts laut EU-Kommission um 24,4% höher liegen soll als im Jahr 2012 angenommen. Und darauf, dass die Renten um 10,5% weniger schnell ansteigen werden als 2012 noch gedacht. So hat die Europäische Kommission die makroökonomische Entwicklung für Luxemburg wesentlich positiver berechnet als bislang. Eine positive Tendenz bei der Beschäftigung inbegriffen.

Für die Arbeitnehmerkammer ist die gezeichnete Entwicklung Grund genug zur Feststellung, dass die „Rentenmauer“ doch bereits weitaus weniger unüberwindbar scheint als bislang vorhergesagt.

Der Mythos «Rentenmauer «

Davon, dass man geradewegs auf eine Mauer zurolle (Link), hatte der frühere Premierminister und jetzige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker 1997 in einer Regierungserklärung gesprochen. Sein Argument sollte dazu dienen, gewerkschaftliche Forderungen nach einer Erhöhung der Renten abzuweisen.

Die „Mauer“ bestand laut Juncker darin, dass er angab, zu befürchten, dass 20 Jahre später nicht genügend Leute in Luxemburg arbeiten würden, um für die Kosten für die Renten aufzukommen.

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