Das französische Verfassungsgericht hat einen in Luxemburg und in der Großregion stark kritisierten Passus zum geplanten Atommüll-Endlager aus dem beschlossenen Wirtschaftsförderungsgesetz gestrichen. Der Artikel sei nicht verfassungsgemäß verabschiedet worden, teilte das Gericht in der Nacht zum Donnerstag mit.
Umweltschützer und Politiker sahen in dem umstrittenen Passus eine Vorfestlegung auf den Standort Bure in Lothringen gut 200 Kilometer von der luxemburgischen Grenze entfernt. Der Passus war im letzten Moment eingefügt worden; die Regierung umging eine Abstimmung des Gesetzes in der Nationalversammlung mit Hilfe einer speziellen Verfassungsregel. Frankreich plant schon länger, in Bure künftig unterirdisch hoch- und mittelradioaktive Abfälle einzulagern.
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