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Supermarkt-Fusion gekippt

Supermarkt-Fusion gekippt
(AFP/Jens Kalaene, Patrick Seeger)

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Die Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser's Tengelmann droht zu scheitern. Eine Ohrfeige für Deutschlands Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die Sondererlaubnis von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einer Eilentscheidung für rechtswidrig und setzte sie zunächst außer Kraft, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Gabriel habe «über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten im Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe.»

Edeka-Konkurrent Rewe bekräftigte, die Kette stehe bereit, Kaiser’s Tengelmann zu übernehmen. Von Edeka und Tengelmann war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Das Bundeskartellamt hatte der größten deutschen Supermarktkette Edeka die Fusion untersagt. Gabriel hatte dann im März unter Auflagen grünes Licht für den umstrittenen Zusammenschluss gegeben und damit das Veto der Behörde ausgehebelt. Dagegen hatte unter anderem der Edeka-Konkurrent Rewe vor dem Düsseldorfer Gericht geklagt.

Minister hatte «geheime Gespräche» geführt

Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens «geheime Gespräche» mit Kaiser’s Tengelmann und Edeka geführt, erklärten die Richter. So sei etwa Mitte November mit den Beteiligten mündlich verhandelt worden. Zugleich habe aber ein Übernahmeangebot des Konkurrenten Rewe vorgelegen. Dies habe – anders als die Edeka-Offerte – den Erhalt aller 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann vorgesehen.

Zudem habe Gabriel im Dezember in «Sechs-Augen-Gesprächen» direkt mit den Chefs von Edeka und Tengelmann verhandelt. Der Minister habe daher die für ein transparentes Verfahren «unverzichtbare gleichmäßige Einbeziehung und Information aller Verfahrensbeteiligten unterlassen». Auch Gabriels Argument, die Ministererlaubnis diene dem Erhalt von Arbeitnehmerrechten und damit dem Gemeinwohl, sei nicht rechtens.

Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter ist aber noch nicht rechtskräftig. Dem Bundeswirtschaftsminister bleibt ebenso wie Edeka und Kaiser’s Tengelmann der Gang vor den Bundesgerichtshof. Rewe begrüßte die Entscheidung. «Angesichts der vom OLG Düsseldorf angeführten Beschlussgründe, erwarten wir, dass auch die endgültige Entscheidung in der Hauptsache keine andere sein wird, weil sich die Fakten nicht mehr ändern», erklärte Rewe.