Für Einlagen oberhalb von einer Million Franken (rund 930 000 Euro) müssen die Kontoinhaber vom 1. Februar 2017 an eine «Guthabengebühr» von einem Prozent bezahlen. Die Maßnahme sei unumgänglich, denn das Geldinstitut der Schweizerischen Post habe «den klaren Auftrag, wirtschaftlich zu arbeiten», erklärte Postfinance-Chef Hansruedi Köng in einer Kundenmitteilung.
Darin wird zugleich darauf verwiesen, dass der Postfinance selbst für ihre Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) Strafzinsen berechnet werden. Diese würden sich im Jahr 2016 bereits auf 10 Millionen Franken summieren. Die SNB erhebt auf Giroguthaben seit dem 22. Januar Negativzinsen von 0,75 Prozent auf Guthaben oberhalb von 10 Millionen Franken.
Auch Banken selbst müssen zahlen
Bislang hatte nur die Alternative Bank Schweiz (ABS) auf Girokonten Minuszinsen von 0,125 Prozent erhoben. Trotzdem konnte diese vergleichsweise kleine Bank eigenen Angaben zufolge neue Kunden gewinnen. Die ABS ist mit ihren oft gesellschaftlich engagierten Kunden ein Sonderfall. Statt Gewinnmaximierung ist ihr Ziel die Förderung umweltfreundlicher und sozialer Projekte.
In Luxemburg sind Privatkunden bisher von Strafzinsen verschont geblieben. Allerdings erhöhen viele Banken ihre Gebühren. Institutionen und Unternehmen müssen jedoch auch in Luxemburg im Durchschnitt seit einigen Monaten Starfzinsen auf ihren neuen Bankeinlagen zahlen.
Die Finanzinstitute selbst müssen für Geld, das sie bei der Europäischen Zentralbank parken, Strafzinsen zahlen.
Zu Demaart
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