Künftig soll verhindert werden, dass Großkonzerne Erträge, die sie mit Lizenzen oder Patenten machen, in Niedrigsteuerländer verlagern und so den zu besteuernden Gewinn kleinrechnen – ohne dass dort tatsächlich Forschung erfolgt.
Der Bundestag billigte am Donnerstag mit großer Mehrheit die sogenannte Lizenzschranke. Damit wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte eingeschränkt, wenn die Einnahmen daraus ins Ausland fließen und dort nicht oder kaum besteuert werden.
Bisher können Unternehmen etwa Patente in Deutschland entwickeln, die entsprechenden Einnahmen aber in andere Länder verschieben, indem sie quasi Nutzungsgebühren an Töchter zahlen. Zahlreiche EU-Länder locken multinationale Konzerne über diese «Lizenz- oder Patentboxen» mit niedrigen Steuern für diese Einnahmen. Das führt zum Steuerwettbewerb zwischen Staaten.
Luxemburg wartet auf neue Regelung
Die führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) haben deshalb bereits vereinbart, dass ein Staat Unternehmen nur dann eine «Lizenzbox»-Regelung gewähren darf, wenn es in dem Land tatsächlich forscht und entwickelt und dafür effektiv Ausgaben getätigt hat.
In der Vergangenheit hatte auch Luxemburg eine sogenannte Patentbox. Diese musste jedoch vor rund einem Jahr abgeschafft werden. Seitdem warten die betroffenen Unternehmen auf eine Nachfolge-Regelung. In der Erklärung zur Lage der Nation hat Premierminister Xavier Bettel erläutert, dass man im Laufe des nächsten Jahres eine neue Regelung haben wolle.
Zu Demaart
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