Als das neue Gesetz voriges Jahr in Kraft trat, standen 1.877 Gebäude unter nationalem Denkmalschutz. Die Hälfte davon sei erst in den letzten zehn Jahren unter Schutz gestellt worden, hieß es gestern. Heute seien es insgesamt 2.197 Objekte; allein seit März 2022 seien 355 Gebäude neu in die Denkmalschutzliste aufgenommen worden: 1.040 sind als „patrimoine culturel national“ klassiert, 951 sind in dem sogenannten „inventaire supplémentaire“ eingeschrieben, 189 Gebäude befinden sich in der Prozedur, und bei 17 gibt es die Absicht, sie zu schützen. Das „inventaire supplémentaire“ stamme übrigens noch aus der Zeit des vorigen Gesetzes; es galt es Voretappe zum eigentlichen Schutz, erklärte der Direktor des INPA, Patrick Sanavia. Dieses Inventar werde nach und nach abgeschafft.
Allzu oft fielen wertvolle Gebäude dem Bagger zum Opfer, ohne dass jemand etwas dagegen tue, lautet eine oft gehörte Kritik von Denkmalschützern. Einer der Schwachpunkte der vorherigen Gesetzeslage war, dass erst ein entsprechender Antrag gestellt werden musste, um einem Objekt Denkmalschutz gewähren zu können. Für etliche Häuser kam dieser Antrag allerdings zu spät.
Das neue Denkmalschutzgesetz, das voriges Jahr in Kraft trat, hat die Arbeit der zuständigen Behörde (aus dem früheren „Sites et monuments“ wurde das „Institut national pour le patrimoine architectural“) verändert. Mitarbeiter des INPA erstellen nun für jede Gemeinde ein Inventar schützenswerter Gebäude. Die Inventarisierung ist ein mehrstufiger Prozess. Sie beginnt mit der Begutachtung aller Bauten vor Ort. Die daraufhin vorgemerkten Gebäude werden dann einer wissenschaftlichen Analyse unterzogen. Ab Beginn dieser öffentlichen Untersuchung genießen die jeweiligen Gebäude bereits einen provisorischen Schutz.
Die ersten Gemeinden, die nach dem neuen Gesetz bearbeitet wurden, sind Helperknapp, Lintgen, Lorentzweiler, Kehlen und Mersch. Interessierte finde auf der Website des INPA (inpa.public.lu) eine detaillierte Liste der geschützten und schützenswerten Gebäude in diesen Gemeinden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Behörde bei der Inventarisierung der Gemeinden Remich, Colmar-Berg, Useldingen und Frisingen.
Um die seinem Institut gestellte Aufgabe – die Inventarisierung schützenswerter Gebäude sämtlicher Gemeinden – zu erfüllen, wird das INPA in den nächsten Jahren personell aufgestockt werden, sagte Patrick Sanavia. Nach Umbauarbeiten wird die Behörde mittelfristig in das alte Staatslaboratorium auf dem Verlorenkost umziehen.
Außer national geschützter Gebäude gibt es noch rund 17.000 Objekte, die über den allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinden geschützt sind. Durch das neue Denkmalschutzgesetz muss das Kulturministerium darüber informiert werden, wenn an solchen Gebäuden Veränderungen vorgenommen werden sollen.
Das Denkmalschutzstatut schützt nicht nur das kulturelle Erbe, sondern kann auch die Geldbörsen der Besitzer schonen. Bei Sanierungsarbeiten können sie unter Umständen vom Kulturministerium eine finanzielle Rückerstattung von bis zu 50 Prozent der Unkosten erhalten.
Im Februar dieses Jahr hatten mehr als 4.500 Bürger eine Petition zum Thema Denkmalschutz unterschrieben. Damit war die notwendige Mindestanzahl von Unterschriften, damit es zur öffentlichen Debatte in der Chamber kommt, erreicht. Am Mittwoch (3.5.) wird sich die zuständige parlamentarische Kommission mit der Petition befassen.
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