Vor lauter Index, Tripartite und Hilfspaketen ist eine wichtige Botschaft von Luxemburgs Finanzministerin Yuriko Backes bei ihrer Haushaltsrede im Oktober des vergangenen Jahres etwas untergegangen: Luxemburg verschiebt die Abgabefrist für die Steuererklärung. Einige Arbeitnehmer werden vom Finanzamt bereits entsprechende Post bekommen haben, und ja – sie haben richtig gelesen: Die jahrelang geltende Deadline, bis zum 31. März seine steuerlichen Siebensachen einzureichen, ist abgeschafft.
Stattdessen haben Luxemburgs Arbeitnehmer ganze neun Monate mehr Zeit, um dann möglicherweise doch auf den letzten Drücker die entsprechenden Dokumente auszufüllen. „Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen wurde ab dem Jahr 2023 für Haushalte und Unternehmen auf den 31. Dezember verlegt“, bestätigt eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Tageblatt-Anfrage. „Die Veränderung gilt für in Luxemburg ansässigen und nicht ansässigen Personen.“ Also: Sowohl Einwohner als auch Grenzgänger werden ab diesem Jahr von der frühen Frist verschont. Auch bei der kommunalen Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer gelten ab diesem Jahr spätere Abgabefristen.
Mehr Zeit für Erklärungen
Warum? Mit der neuen Regelung hat die Regierung darauf reagiert, dass die Steuerpflichtigen mehr Zeit brauchen, heißt es aus dem Hause Backes. „Da die Frist vom 31. März in der Praxis sowohl für Haushalte als auch für Unternehmen schwer einzuhalten war, wird die Verschiebung auf den 31. Dezember den Steuerzahlern mehr Flexibilität bei der Abgabe ihrer Steuererklärungen geben“, erklärt die Sprecherin.
Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Haben die Luxemburger – und die Grenzgänger – der März-Deadline in der Vergangenheit etwa nicht gebührend Beachtung geschenkt? Welche Strafen drohten den Zu-spät-Abgebern? Die Sprecherin des Ministeriums verweist auf die Webseite ihrer Behörde: „Jeder Steuerzahler ist verpflichtet, die besonderen Fristen der Schreiben einzuhalten, die von den verschiedenen Abteilungen der Steuerverwaltung ausgestellt werden.“ Ansonsten könne ein Steuerzuschlag oder ein Zwangsgeld verhängt werden.
Wie oft diese Sanktionen tatsächlich verhängt wurden, darüber hüllt sich das Haus Backes in Schweigen. „In der Praxis hat sich die Steuerverwaltung mit Blick auf Strafen oft kulant gezeigt“, antwortet die Sprecherin auf Tageblatt-Anfrage.
Habe letztes Jahr auch einen RESPEKTLOSEN Drohbrief erhalten vom Steueramt, na ja weil die bessere Hälfte einen Antrag auf Mammerent gemacht hat. Wir sind jetzt Grossverdiener.
Nach der Erklärung wurden mir genau 104 € zurückerstattet, das war das Papier wert.
Wo kriegt man das Papier denn für die jetzige Erklärung, kommt das wieder per Post mit Drohbrief?
Der eigentliche "Steuer-Faulenzer" sitzt im Finanzamt. Auch wenn ich meine Lohsteuererklärung pünktlich abgebe, braucht es in der Regel 2 Jahre bis diese bearbeitet wird. Und da ich in der Regel Geld zurückbekomme, hat es bei der aktuellen Inflation 10-15 % weniger Wert. Vielleicht sollte man Steuerrückzahlungen auch mit einem Strafzins versehen und zwar vom Moment des Eingangs der Steuererklärung.
Um Steieramt si se am gangen komplett duerchzedréinen. Personalméisseg si se natiirlech komplett ennerbesat, awer d'Finanzministech (iwregens e komplette Betongskapp) well anscheinend alles, wat zenter 5 Joer net bezuelt ginn ass, andreiwen, egal wat et kascht. Dofir hu se keng Zäit, fir sech em déi nei Steiererklärungen ze kemmeren. De Witz derbäi ass, datt der elo vill gezwonge ginn eng Steiererklärung ze man, wou soss keng gemeet hätten, a villen dovu musse se elo esouguer eppes erembezuelen.Typesch Politiker! Sech e volle Selbstgoal schéissen, awer super arrogant optrieden an emmer méi vun emmer manner Personal verlangen. Dat geet an d'Box!