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Gemeindewahlen 2023Der Countdown läuft: Auslosung der Listennummern am 13. April

Gemeindewahlen 2023 / Der Countdown läuft: Auslosung der Listennummern am 13. April
Vor sechs Jahren schritten die Bürger zuletzt zur Gemeindewahl. In fünf Monaten ist es wieder soweit. Archivbild: Editpress

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Der Countdown läuft: Noch fünf Monate sind es bis zu den Gemeindewahlen am 11. Juni. Zeit für Innenministerin Taina Bofferding (LSAP), über die Eckdaten zu informieren. Das Tageblatt hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Die Gemeinden: Aus 102 werden 100

Momentan zählt das Land 102 Kommunen. Zwei Fusionen (Bous/Waldbredimus und Grosbous/Wahl) sind auf dem Instanzenweg, sodass bei den Wahlen am 11. Juni 100 Bürgermeister gewählt werden.

Proporz/Majorz: Erstmals mehr Proporzgemeinden

Der Forderung des Gemeindesyndikats Syvicol, die Schwelle der 3.000 Einwohner zur Ermittlung der Proporz- (>3.000) und Majorzgemeinden (<3.000) zu erhöhen, erteilte Innenministerin Taina Bofferding eine klare Absage. „Das Proporzsystem ist sehr transparent, mehr als das Majorzsystem“, sagte die Ministerin, „außerdem ist das ‚panachieren’ immer möglich. Wenn ich mir zudem die Schwierigkeiten der Parteien vor Augen führe, ihre Wahllisten vollzukriegen, dann ist die Grenze von 3.000 durchaus sinnvoll“.

Der wesentliche Unterschied zwischen Proporz und Majorz ist, dass in Proporzgemeinden Parteienlisten erstellt werden. Waren es 2017 noch 56 Majorz- und 46 Proporzgemeinden, so sind es 2023 im Prinzip 46 Kommunen, die nach dem Majorzsystem und 56, die nach dem Proporzsystem wählen. In 10 Gemeinden wird sich also das System in Richtung Proporz ändern – den Fusionsgemeinden Helperknapp, Parc Hosingen, Rosport-Mompach und Schengen sowie Esch-Sauer, Bettendorf, Befort, Redingen/Atert, Lintgen und Wormeldingen, die inzwischen mehr als 3.000 Einwohner haben. Dazu kommt die Fusionsgemeinde Habscht, die nun ganz nach dem Proporzsystem wählt (zuvor Hobscheid Proporz und Simmern Majorz).

1.121 Mandatsträger gesucht

Gewählt werden 100 Bürgermeister, 222 Schöffen (maximal) und 799 Gemeinderäte. In 85 Gemeinden gibt es zwei Schöffen, in zehn drei (Bettemburg, Hesperingen, Käerjeng, Mamer, Mersch, Sanem, Schifflingen, Strassen sowie Bous/Waldbredimus und Grosbous/Wahl), in vier (Differdingen, Düdelingen, Esch/Alzette, Petingen) je vier und in Luxemburg-Stadt sechs Schöffen. Gemeinderäte gibt es entweder sieben (Gemeinden bis 999 Einwohner), neun (1.000 bis 2.999), elf (3.000 bis 5.999), 13 (6.000 bis 9.999), 15 (10.000 bis 14.999), 17 (15.000 bis 19.999), 19 (20.000 und mehr) oder 27 (Stadt Luxemburg).

Gemeinderäte: die Änderungen

Durch den Bevölkerungszuwachs wird der Gemeinderat gleich in zwölf Kommunen aufgestockt: Petingen von 17 aus 19, Hesperingen von 15 auf 17, Mamer, Mersch, Strassen von 13 auf 15, Kehlen von 11 aus 13 sowie Befort, Bettendorf, Esch-Sauer, Lintgen, Redingen/Atert und Wormeldingen von neun auf elf Mitglieder.

Der Zeitplan:  Listenziehungen am 13. April

Am 13. April werden sowohl die Listennummern für die Gemeindewahlen am 11. Juni als auch für die Parlamentswahlen am 8. Oktober ausgelost. 2021 hatte die Regierung beschlossen, die Residenzklausel bei Gemeinde- und Europawahlen abzuschaffen. Bisher musste ein Ausländer fünf Jahre im Land leben, um sich in die Wählerliste eintragen zu können. Diese Frist gibt es nicht mehr. Weiterhin aber gilt die Sechsmonats-Klausel für die Aufnahme auf die Wahlliste. Ein Kandidat für die Kommunalwahlen muss also wie gehabt sechs Monate in der Gemeinde gemeldet sein, in der er antritt. Einhergehend wurde die Frist für Nicht-Luxemburger verlängert, sich als Wähler oder Kandidat einzuschreiben. Erstmals soll am 18. März eine „Journée nationale de l’inscription“ stattfinden.

Der Zeitplan

18.3.:  Nationaler Tag der Einschreibung
12.4.: Stichdatum zur Abgabe der Kandidatenlisten
13.4.: Auslosung der Listennummern
17.4.: Stichdatum zum Eintrag in die Wählerlisten (Nicht-Luxemburger)
18.4.: Publikation der Wählerlisten
20.3.-2.5.: Antrag auf Briefwahl aus dem Ausland
20.3.-17.5.: Antrag auf Briefwahl im Inland
6.6.: Stichdatum der Wahl-Einberufung
11.6.: Gemeindewahlen
1.9.: Stichdatum für die Vereidigung

Die Parität: Frauen braucht das Land!

„Wenn es in diesem Tempo weitergeht, dann ist der ‚Gender-Gap’ bei Kommunalwahlen in Europa in 107 Jahren geschlossen“, sagte Taina Bofferding. Damit unterstrich die Innenministerin, dass noch immer zu wenig Frauen unter den Mandatsträgern sind, nämlich momentan rund ein Viertel (16 Bürgermeisterinnen, 37 Schöffinnen und 227 Gemeinderätinnen). Viel zu wenig, wie Bofferding betonte. Daher wurde im vergangenen Jahr die Kampagne „Egalitéit liewen“ mit drei Schwerpunkten gestartet: Spots in den sozialen Medien, Tage der offenen Tür in den Rathäusern, Fortbildungen.

Reform des Gemeindegesetzes: Warten auf den Staatsrat

Im vergangenen Herbst stellte Taina Bofferding den zweiten Teil der Reform des Gemeindegesetzes vor. Ziel ist es – mit einem besseren Rechtsschutz, einem Deontologiekodex und der Ausweitung des politischen Urlaubs –, das Engagement auf Gemeindeebene zu fördern. Denn die Parteien haben dem Vernehmen nach immer größere Schwierigkeiten, Kandidaten für die Kommunalwahlen zu finden. Momentan liegt das Gesetz beim Staatsrat. „Ich hoffe, dass es bis zu den Wahlen durch das Parlament gehen kann“, so die Innenministerin abschließend.

Innenministerin Taina Bofferding (LSAP)
Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) Foto: Editpress/Julien Garroy