Superwahljahr
Luxemburg muss 2023 gleich zweimal zur Wahlurne schreiten. Die Gemeindewahlen finden am 11. Juni statt, die Parlamentswahlen am 8. Oktober. Für die Gemeindewahlen können sich die Einwohner bis zum 55. Tag vor den Wahlen noch einschreiben, um am Wahltag mitentscheiden zu können.
Tripartite-Maßnahmen
Die Energiekrise und die Nachwehen der Tripartite werden uns auch im Jahr 2023 noch begleiten. So wird die im Juni 2022 ausgelöste Indextranche wie im ersten Tripartite-Abkommen des vergangenen Jahres im April 2023 ausgezahlt werden. Zudem wird laut den vorläufigen Berechnungen des Statec eine weitere Indextranche im ersten Quartal 2023 fällig werden, die regulär ausgezahlt werden wird. Sollte eine mögliche zweite Indextranche im kommenden Jahr fällig werden, wird auch diese regulär ausgezahlt werden. Allerdings hat die Regierung entschieden, den Unternehmen die dadurch anfallenden Mehrkosten für das Jahr 2023 zu erstatten.
Der Energie-Steuerkredit läuft Ende März 2023 aus. Er wurde Anfang Juli 2022 als Teil des Maßnahmenpakets der ersten Tripartite des Jahres 2022 eingeführt. Nach neun Monaten Laufzeit wird die Maßnahme also dann auslaufen.
Das beim ersten Tripartite-Abkommen festgeschriebene Einfrieren der Mieten läuft am 31. Dezember aus. Vermieter dürfen ab dem 1. Januar also wieder höhere Mieten verlangen.
Keine Änderungen gibt es hingegen bei der Teuerungszulage, der Energie-Prämie und den staatlichen Subventionen auf Heizöl. Diese wurden im zweiten Tripartite-Abkommen für das kommende Jahr erneuert.
Kontinuität statt Änderung: Die Regierung hat sich im Tripartite-Abkommen dazu verpflichtet, die Strompreise für das kommende Jahr auf dem Niveau von 2022 zu „stabilisieren“. Die Maßnahme läuft von Januar bis Dezember 2023.
Eine weitere Maßnahme des Tripartite-Abkommens: Ab dem 1. Januar wird die Mehrwertsteuer durchgehend auf alle Produkte um ein Prozent gesenkt. Der Mehrwertsteuerspitzensatz wird dann von 17 auf 16 Prozent gesenkt, der mittlere von 14 auf 13 Prozent und der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird auf sieben Prozent sinken. Produkte, auf denen eine dreiprozentige Mehrwertsteuer erhoben wird, werden nicht von dieser Maßnahme profitieren. Der stark ermäßigte Steuersatz bleibt bei drei Prozent.
Gesetzliche Anpassungen
Zum 1. Januar werden sowohl Renten als auch der Mindestlohn angepasst. Obwohl immer wieder im Rahmen der Tripartite betont, handelt es sich hierbei nicht um eine Maßnahme aus den Dreierrunden des vergangenen Jahres, sondern um eine gesetzlich festgeschriebene Anpassung.
Der gesetzliche Mindestlohn wird um 3,2 Prozent erhöht und liegt ab dem ersten Januar bei 2.387,40 Euro Monatsgehalt, während die Renten um 2,2 Prozent aufgewertet werden.
Ab Juni kommenden Jahres müssen alle neu geplanten öffentlichen Gebäude Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, um auch Menschen mit Behinderung den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu garantieren. Für bereits bestehende Gebäude gilt eine Karenzperiode von zehn Jahren, um sich an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Zu Beginn des Jahres wird auch eine Erhöhung der CO2-Steuer fällig. Sie steigt von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne CO2. Verbraucher müssen demnach mit einem leichten Anstieg der Benzinpreise ab 1. Januar rechnen.
Ab dem 1. Januar müssen in allen Wohneinheiten Rauchmelder installiert sein. Das betreffende Gesetz war schon im Januar 2020 in Kraft getreten, die Übergangsperiode von drei Jahren läuft am 1. Januar 2023 aus.
Am 1. Januar tritt ein Gesetz in Kraft, mit dem Luxemburg eine „Autorité de concurrence“ erhalten soll. Die Kartellbehörde soll mögliche Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht untersuchen und gegebenenfalls sanktionieren. Zum Aufgabenbereich der Behörde gehört zukünftig auch das Verfassen von Gutachten bei Gesetzesvorhaben der Regierung oder der Chamber.
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