Am 11. Juni 2023 stehen die Gemeindewahlen an. Bis dahin soll der am Dienstag (13.9.) von Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) vorgestellte Gesetzestext mit der Nr. 8052 die staatlichen Instanzen passiert haben. Und damit ein Engagement in der Lokalpolitik attraktiver machen. „In der Lokalpolitik geht es um alles, was vor der eigenen Haustür geschieht. Deswegen ist es wichtig, genügend Menschen zu einem Engagement zu motivieren“, sagte Bofferding, die selbst sieben Jahre lang im Escher Gemeinderat saß und somit die Probleme der kommunalen Mandatsträger kennt. „Wir brauchen Leute, die sich auf kommunaler Ebene engagieren. Sie sollen zudem ein Querschnitt der Gesellschaft abbilden“, so Bofferding, die sich mehr Frauen und Junge in der Lokalpolitik wünscht.
Die neuen Maßnahmen regeln die Rechte und Pflichten von Bürgermeistern, Schöffen und Gemeinderäten. Wichtiger Bestandteil ist ein Deontologie-Kodex. Demnach darf ein Mandatsträger in Zukunft keine Geschenke mit einem Wert von über 150 Euro annehmen, was auch für Reisen gilt. Einen Kugelschreiber auf einem Stand einzustecken geht also, einen Kugelschreiber einer Nobelmarke als Geschenk anzunehmen dagegen nicht. Der Kodex soll für Transparenz und Klarheit sorgen, weshalb im den Mandatsträgern ein Referent für Deontologie als Ansprechpartner Innenministerium zur Verfügung stehen wird. Auch soll ein Komitee geschaffen werden, das sich um prinzipielle Fragen in diesem Zusammenhang kümmert.
Rechtsschutz
Zudem müssen die Gewählten eine Interessen-Erklärung abgeben, die öffentlich einsehbar ist. Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist die Erklärung über den Immobilienbesitz des Mandatsträgers. Sie kann aber von den Gemeinderatsmitgliedern konsultiert werden. Die Liste der Berufe, die mit einem kommunalen Amt nicht vereinbar sind, wurde zudem auf das Wasserwirtschaftsamt, die Denkmalschutzbehörde INPA und das „Institut national de recherche archéologique“ (INRA) erweitert.
Auf rechtlicher Ebene soll der Schutz der Mandatsträger verbessert werden. Vor allem die Bürgermeister standen durch ihre Unterschriften „quasi mit einem Bein im Gefängnis“, wie Bofferding es ausdrückte. Es ist nicht so, dass sie nun so etwas wie Immunität erfahren, denn es obliegt noch immer dem Staatsanwalt, gegebenenfalls Anklage gegen sie zu erheben. Aber sie genießen einen verbesserten rechtlichen Schutz. Auch, weil zivilrechtlich nun die Gemeinde haftbar und für etwaige Schadenersatzforderungen der Bürger verantwortlich ist. Die Kommunen sind deshalb in Zukunft verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen.
Politischer „Urlaub“
Letzte große Veränderung für die Gewählten ist die Ausweitung des „congé politique“, der in Zukunft im übrigen „décharge pour activité politique“ heißen wird, da es sich ja nicht um einen Urlaub im eigentlichen Sinn des Wortes handelt. Sondern um zusätzliche Zeit, sich um das lokalpolitische Mandat zu kümmern. Eine substanzielle Erhöhung gibt es vor allem für die Bürgermeister von Gemeinden bis 10.000 Einwohner, für Schöffen prinzipiell und für Gemeinderäte in Städten über 20.000 Einwohner. Auch das flexible Zeitkontingent bei Aktivitäten in Gemeindesyndikaten wurde stark in die Höhe gesetzt.
Der Gesetzestext ist noch vor dem Sommer durch den Regierungsrat verabschiedet worden und liegt momentan beim Staatsrat. Ziel ist es, dass das Gesetz spätestens zu den Gemeindewahlen im kommenden Jahr in Kraft getreten ist. Gleichzeit gehen die Arbeiten bezüglich des sozialen Statuts der kommunalen Mandatsträger weiter. In diesem Rahmen sollen dann auch Kündigungsschutz und Elternurlaub einfließen, wie Innenministerin Bofferding auf Nachfrage bestätigte.
A wee soll dee Schéiss da kontrolléieren ... ????????
An de Gemenge gëtt net mat Goss bedrunn.
Do kritt de Schäffen, dee baut, e puer Paletten Zillen geliwwert oder d'Afaart an d'Trap gëtt frësch gemaach, de Wues erneiert, oder e kritt ee fir eng Occasioun deen 3fache Präis erëm.
Déi Gängstere sinn net domm.
Ëmfrot Iech mol bei de Nopere vum Gemengerot, wat do renovéiert gëtt, ass erstaunlech.