Der Verein, der sich dabei auf eigene Messungen beruft, kündigte am Dienstag Klage gegen Hornbach vor dem Landgericht Landau an. Hornbach habe die Sparlampen zwar aus den Regalen genommen, lehne aber die Forderung der Umwelthilfe nach einer Unterlassungserklärung ab. Dies wies die Baumarktkette jedoch zurück.
Hornbach habe am 28. Juli eine Unterlassungserklärung für die Kompaktleuchtstofflampen «Flair Energy» abgegeben, die von Hornbach selbst in den Verkehr gebracht worden seien, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. «Hornbach hat sofort nach Bekanntgabe des vermeintlichen Verstoßes alle solchen Produkte aus dem Verkehr gezogen und überprüft die Bestandskraft der Vorwürfe.» Die Kette kündigte an, auch Sparlampen von anderen Herstellern zu kontrollieren, die bei Hornbach vertrieben werden.
Die Umwelthilfe berichtete, «Flair Energy»-Kompaktleuchtstofflampen hätten bei Tests durchgehend mehr als die gesetzlich erlaubten fünf Milligramm Quecksilber gehabt. Der gemessene Höchstwert liege mit 13 Milligramm um mehr als das Doppelte über dem Grenzwert. Die Umwelthilfe fordert, dass die Lampen weniger als fünf Milligramm Quecksilber haben. Die Energiesparlampen sparen gegenüber Glühlampen deutlich Strom, enthalten aber geringe Mengen des giftigen Schwermetalls Quecksilber.
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