Burger, Pommes & Co.: McDonald’s fährt mit Schnellrestaurants jedes Jahr Milliardengewinne ein. Auch deshalb, weil das Unternehmen in Europa viel zu wenig Steuern zahlt? Genau das vermuten die Wettbewerbshüter in Brüssel. Jetzt droht Ärger.
Der US-Fastfood-Konzern McDonald’s profitiert nach Ermittlungen der EU-Kommission in Europa von illegalen Steuervorteilen. Das Unternehmen habe in Luxemburg Absprachen treffen können, die es ihm ermöglichten, in dem Land trotz hoher Gewinne keine Körperschaftsteuer zu entrichten, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Allein im Jahr 2013 habe die Tochtergesellschaft McDonald’s Europe Franchising in Luxemburg einen Überschuss in Höhe von mehr als 250 Millionen Euro ausgewiesen.
Wegen der eindeutigen Ermittlungsergebnisse leiteten die Brüsseler Wettbewerbshüter nun ein eingehendes beihilferechtliches Prüfverfahren ein. Es könnte theoretisch damit enden, dass McDonald’s die zu wenig gezahlten Steuern nachzahlen muss.
Zuversichtlich
Nach im Februar veröffentlichten Gewerkschaftsinformationen sollen EU-Staaten von 2009 bis 2013 Steuereinnahmen von mehr als einer Milliarde Euro entgangen sein.
In einer Stellungnahme betonte McDonald’s am Donnerstag, das Unternehmen halte sich in Europa an alle geltenden Gesetze und Regeln und zahle Körperschaftssteuern in «beträchtlicher Höhe». Allein zwischen 2010 und 2014 seien in EU-Staaten mehr als 2,1 Milliarden Dollar (rund 2 Mrd Euro) abgeführt worden, was einem durchschnittlichen Steuersatz von rund 27 Prozent entspreche. «Wir sind zuversichtlich, dass die Untersuchung positiv endet», hieß es.
Steuerrechtsvorschriften
Die Burgerkette dementierte allerdings nicht, dass auf in Luxemburg einlaufende Lizenzgebühren, die Betreiber (Franchisenehmer) von McDonald’s-Restaurants in Europa und Russland für die Nutzung der Marke McDonald’s und damit verbundene Dienstleistungen zahlen müssen, «praktisch keine Körperschaftsteuern» gezahlt wurden. Genau das ist der Vorwurf der EU-Kommission.
Die EU-Kommission vermutet konkret, dass die luxemburgischen Steuerbehörden von Steuerrechtsvorschriften und Bestimmungen eines zwischen Luxemburg und den USA geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens abgewichen sind und der Burger-Kette dadurch einen Vorteil verschafft haben. Hintergrund könnte gewesen sein, das Unternehmen an Luxemburg zu binden.
Nachzahlungen
«Wenn McDonald’s per Steuervorbescheid bestätigt wurde, dass das Unternehmen weder in Luxemburg noch in den USA Steuern auf seine europäischen Lizenzeinnahmen zahlen muss, müssen wir diesen Bescheid einer genauen beihilferechtlichen Prüfung unterziehen», erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Doppelbesteuerungsabkommen dürften nicht als Rechtfertigung für «doppelte Nichtbesteuerung» genutzt werden.
Neben McDonald’s hat die EU-Kommission bereits seit längerem Steuerabsprachen Irlands mit Apple und Luxemburgs mit Amazon im Visier. Im vergangenen Monat abgeschlossen wurde die Prüfung von sogenannten Steuervorbescheiden (tax rulings) für die Kaffeehauskette Starbucks und eine Tochter des Autobauers Fiat. Sie sollen Nachzahlungen von jeweils bis zu 30 Millionen Euro leisten, weil sie von dem Niederlanden beziehungsweise wiederum Luxemburg bevorzugt wurden.
Auf den Fall McDonald’s waren die Brüsseler Wettbewerbshüter nach eigenen Angaben durch Medienberichte aufmerksam geworden. Daraufhin forderten sie im Sommer 2014 Informationen über Steuervorbescheide an. Angaben zur voraussichtlichen Dauer der jetzt eingeleiteten Prüfverfahrens machte die EU-Kommission nicht.
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