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Was erlaubt ist – und was nicht

Was erlaubt ist – und was nicht
(dpa/Daniel Naupold)

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Die Abschaffung des Roaming darf nicht dazu führen, dass Kunden am Ende wieder mehr bezahlen. Das "Institut luxembourgeois de régulation" gibt nun Verbraucherschutztipps.

Die Stunden der Roaming-Gebühren sind gezählt. In diesem Sommer werden sie endgültig abgeschafft. Unter den Kunden der Luxemburger Mobilfunkanbieter hatte sich in den letzten Tagen die Vermutung breitgemacht, die Anbieter könnten im Rahmen dessen ihre Tarife erhöhen. Nun meldet sich das «Institut luxembourgeois de régulation» (ILR) zu Wort, um einige Punkte klarzustellen.

Die Änderung – also die Abschaffung der Gebühr – muss automatisch erfolgen, also ohne, dass der Kunde seinen Vertrag ändern muss. Der Kunde muss also nicht seinen Anbieter kontaktieren oder sonst einen Schritt unternehmen.

Rechte und Pflichten

Ferner hat der Kunde grundsätzlich das Recht, eine Tariferhöhung abzulehnen, wenn sie nicht in seinem Vertrag vorgesehen ist. D.h. wenn ein Kunde eine Tariferhöhung seines Anbieters nicht akzeptieren will, darf er den Vertrag kündigen. Ihm dürfen deshalb keine Kosten berechnet werden. Bei Verträgen, die mehrere Dienste des Telefonanbieters beinhalten (z.B. Internetanschluss, Fernsehen …) oder bei denen ein Handy bereitgestellt wird, gilt es allerdings aufzupassen. Hier könnte es sich anders verhalten.

Das ILR ist außerdem der Ansicht, dass es nicht zulässig ist, dass die Anbieter den Kunden nach einer gewissen Frist automatisch einen neuen Vertrag mit höheren Tarifen geben. Auch die Möglichkeit, seine Nummer bei einem Anbieterwechsel zu behalten, sei von den neuen Regeln nicht betroffen.

Weitergehende Verbraucherschutzinformationen stellt das ILR auf seiner Internetseite bereit.