Das Gericht der Europäischen Union wies eine Klage von 26 betroffenen Unternehmen zurück. Die Aufschläge in Höhe von durchschnittlich 47,7 Prozent wurden demnach regelkonform begründet und festgelegt.
Ziel der 2013 eingeführten Antidumping- und Antisubventionszölle ist der Schutz der heimischen Solarindustrie. Die EU-Kommission hatte zuvor in Untersuchungen festgestellt, dass chinesische Unternehmen Solarpaneele in Europa weit unter ihren normalen Marktpreisen verkaufen und unzulässige Subventionen erhalten. Geklagt gegen die Zölle hatten nun Unternehmen, die von den EU-Regelungen betroffen sind.
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