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Mehr Rechte für Touristen durch EU-Richtlinie

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Der 1. Juli ist der Stichtag. Alle Pauschalreisen, die nach diesem Datum gebucht werden, fallen unter die neue EU-Pauschalreiserichtlinie. Am Mittwoch wurde in der «Maison de l’Europe» das neue Gesetz vorgestellt.

«Das Thema passt zum Sommer», so Karin Basenach, die Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Luxemburg. «Viele sind bereit, um in die Ferien aufzubrechen.» Doch Reisen, die vor dem Stichdatum 1. Juli 2018 gebucht worden sind, fallen noch unter
die alte Pauschalreiserichtlinie. «Beim Pauschalreise-Recht wird es große Änderungen geben», erklärt Dominique Gurov, Jurist beim Wirtschaftsministerium. In Luxemburg sei die EU-Direktive schon im April in nationales Recht umgesetzt worden. Zudem soll nun in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche Recht gelten.

Ein neues Gesetz sei notwendig geworden, weil das alte noch vor der Liberalisierung des europäischen Luftfahrtsektors entstand. «Seither ist auch das Internet aufgekommen», so Gurov. Heute sei der erste Schritt bei der Buchung einer Reise eine Google-Recherche. «Das neue Gesetz berücksichtigt Online-Angebote», unterstreicht der Jurist. Neu ist die Einteilung von Reisen in mehrere Kategorien. Bei der klassischen Pauschalreise, bei der der Erholungsbedürftige einen Vertrag mit nur einem Reiseveranstalter bezahlt, greift das neue Gesetz. «Wenn Sie aber den Flug, das Hotel und den Mietwagen selbst organisieren, fallen sie nicht unter die neue Pauschalreisedirektive», erklärt Gurov. Des Weiteren wurde der Begriff «verbundene Reiseleistungen», ein Zwischenschritt zwischen Pauschalreisen und selbst organisierten Ferien, eingeführt.

«Man hat uns das Leben komplizierter gemacht»

«Die Reiseveranstalter sind nun verpflichtet, ihren Kunden mehr Informationen zu liefern», so Gurov. «Eine Broschüre reicht nicht mehr aus.» Zudem wurde das Rücktrittsrecht erneuert. «Wenn der zu zahlende Preis mehr als acht Prozent über dem ausgemachten liegt, hat der Kunde das Recht, die Reise zu annullieren. Dies ohne weitere Kosten.» Schlechte Überraschungen könne es aber auch in Zukunft geben. Steigende Kerosin-Preise können die Veranstalter weitergeben, dies gilt auch für neue Steuern oder Zölle. «Auch wenn die Wechselkurse ändern, muss der Kunde eventuell die Konsequenzen tragen», erläutert Gurov. Der Reiseveranstalter muss sich ab dem 1. Juli auch gegen eine etwaige Insolvenz versichern. «Er muss garantieren können, dass die Reisenden auch wieder nach Hause kommen», so der Jurist.

Bei den «verbundenen Reiseleistungen» ist es komplizierter. «Über Portale von Billigfluganbietern kann man zu Hotel-Seiten weitergeleitet werden», legt Gurov dar. «Das Hotelzimmer bezahlt man aber nicht mit dem Flugticket.» Dann ist es keine Pauschalreise mehr, sondern wird als verbundene Reiseleistung gewertet.

In diesem Fall ist jeder Anbieter nur verantwortlich für sein Produkt. Falls es trotz des neuen Reiserechtes zu Streitfällen kommt, solle man Kontakt mit den Verbraucherzentralen aufnehmen. In Luxemburg ist dies die ULC und die Europäische Verbraucherzentrale ECC. «Oder man wendet sich an die ‚Commission luxembourgeoise des litiges de voyage‘ (CLLV)», erklärt Gurov. Wenn dies keinen Erfolg bringt, bliebe nur noch der Gang zum Gericht übrig. «Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie stärkt die Verbraucherrechte», erörtert Gurov. Dass da etwas dran sein könnte, wurde durch die Reaktion eines Reiseveranstalters, der zur Informationsveranstaltung gekommen war, deutlich: «Man hat uns das Leben komplizierter gemacht.»