Der frühere Chef der VW-Luxustöchter Bugatti und Bentley, Wolfgang Schreiber, habe den Wolfsburger Konzern vor dem Landgericht München verklagt, berichtete der «Spiegel» am Freitag vorab. Die Forderung hänge mit einer früheren Tätigkeit Schreibers in dem Unternehmen zusammen. Der promovierte Maschinenbauer hatte 1996 die Leitung der Getriebeentwicklung der Marke VW übernommen. Unter seiner Leitung entstand das Doppelkupplungsgetriebe, das mittlerweile millionenfach in Fahrzeuge des Konzerns eingebaut wird.
Keine Einigung
Volkswagen bestätigte, dass Schreiber Ansprüche aus seiner früheren Tätigkeit gegen das Unternehmen geltend gemacht habe. «Bisherige Gespräche mit ihm haben zu keiner Einigung geführt.» Zur Höhe der Forderung machte der Autobauer keine Angaben. «Aufgrund des laufenden Verfahrens können wir keine weiteren Auskünfte geben. Wir halten aber an unserer Rechtsposition fest.»
Laut «Spiegel» soll Schreiber ein Angebot des Autobauers über 20 Millionen Euro abgelehnt haben. Volkswagen habe mehrere Patente für dieses Getriebe eingetragen, so das Nachrichtenmagazin weiter. Schreiber werde in einigen Patentschriften als «Erfinder» genannt. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz ist der Erfinder nicht allein durch das Gehalt, das er bezieht, ausreichend entlohnt. Ihm steht eine «angemessene» Vergütung zu. Dabei gibt es häufig Auseinandersetzungen darüber, was unter «angemessen» zu verstehen ist. Die Höhe von Schreibers Forderung resultiere offenbar aus dem besonderen Erfolg des Doppelkupplungsgetriebes.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können