Mehrere US-Bundesstaaten und mächtige Wirtschaftsverbänden zogen am Dienstag gegen die Neuerung vor Gericht. Durch die Regelung bekommen Millionen von Beschäftigten in den USA ab Dezember erstmals ihre Überstunden bezahlt. Die US-Handelskammer, Anführer der Klägergruppe aus 21 Staaten und rund 50 Verbänden, kritisiert, dass dadurch die Lohnkosten der Firmen stark ansteigen würden. Die Regierung sei «zu weit gegangen», erklärte Handelskammer-Vize Randy Johnson.
Kleine Firmen, gemeinnützige Organisationen und anderen Arbeitgeber beklagten, dass die neue Vorschrift «zu erheblichen neuen Lohnkosten und vielen Betriebsstörungen führen wird». Von der im Mai angekündigten Regelung würden laut US-Regierung rund 4,2 Millionen Beschäftigte profitieren. In der US-Wirtschaft sind 50- bis 60-Stunden-Wochen nicht ungewöhnlich. Um die Überstunden abzuverlangen, werden Angestellte speziell in der Dienstleistungsbranche häufig als Abteilungsleiter und Manager eingestuft, ohne dass sie dadurch wesentlich mehr verdienen als der einfache Angestellte.
Die reguläre Wochenarbeitszeit liegt in den USA bei 40 Stunden
Die reguläre Wochenarbeitszeit liegt in den USA bei 40 Stunden. Darüber hinaus gearbeitete Stunden müssen aber nur entgolten werden, wenn das Gehalt unter einer bestimmten Schwelle liegt. Seit mehr als einem Jahrzehnt liegt diese Schwelle bei 455 Dollar (nach heutigem Kurs rund 400 Euro) pro Woche, durch die Neuregelung wird sie nun auf 913 Dollar angehoben. In zwei parallelen Klagen vor einem Gericht in Sherman in Texas bestreiten die Kläger nun das Recht des US-Arbeitsministeriums, die Ausnahme für die betroffenen Jobs zu ändern.
Die Neuregelung würde nicht nur Firmen schaden, sie würde sie auch zwingen, Manager-Stellen in einfache Angestelltenpositionen umzuwandeln und so die Karrieremöglichkeiten der Arbeitnehmer einzuschränken, argumentieren die Kläger. US-Arbeitsminister Thomas Perez kündigte an, dass die Regierung energisch gegen die Klagen vorgehen werde, «um mehr hart arbeitenden Menschen eine echte Chance zu geben, mit ihrem Gehalt auszukommen.»
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