BMW wehrt sich gegen die Vorwürfe der Schweizer Wettbewerbskommission, Direkt- und Parallelimporte behindert zu haben. Der Autobauer will gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 156 Millionen Franken (130 Millionen Euro) Beschwerde beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Die Wettbewerbskommission wirft BMW vor, Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertraglich zu verbieten, Autos in die Schweiz zu exportieren. Damit sei der Wettbewerb zumindest seit Herbst 2010 erheblich beeinträchtigt worden. Neben der Strafzahlung solle BMW die Verträge mit den Händlern in europäischen Ländern anpassen und zudem seine Händler über die Vertragsänderungen informieren, teilte die Wettbewerbskommission am Donnerstag mit.
Nicht abgeschottet
Der Schweizer Automobilmarkt sei durch BMW nicht abgeschottet worden, erklärte BMW indes. Dies belege die mit anderen Herstellern vergleichbare Größenordnung an Direktimporten in die Schweiz. Die angegriffenen Händlerverträge entsprächen europäischem beziehungsweise Schweizer Wettbewerbsrecht.
Die Wettbewerbskommission hatte die Untersuchung gegen BMW vor rund anderthalb Jahren eingeleitet. Zahlreiche Schweizer hatten sich beschwert, dass sie erfolglos versucht hätten, bei einer Garage im Ausland einen Neuwagen der Marke BMW oder Mini zu kaufen. Weil sich damals der Franken gegenüber dem Euro aufwertete, hätten Konsumenten in der Schweiz aufgrund der BMW-Vertragsklauseln nicht von beträchtlichen Wechselkursvorteilen profitieren können, erklärte die Wettbewerbskommission. Diese Abschottung des Marktes habe zudem auch dazu geführt, dass in der Schweiz der Wettbewerbsdruck auf die Verkaufspreise für neue BMWs oder Minis geringer ausgefallen sei.
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