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In dubio pro reo

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In Stuttgart ist Radprofi Stefan Schumacher vor dem Landgericht vom Betrugsvorwurf freigesprochen worden. Entscheidend für das Votum waren die Zeugenaussagen.

Im Zweifel für den Angeklagten: Stefan Schumacher ist vom Landgericht Stuttgart im ersten Strafprozess gegen einen deutschen Doping-Sünder vom Vorwurf freigesprochen worden, seinen ehemaligen Teamchef um Gehalt betrogen zu haben. Die Erleichterung des Radprofis war am Dienstag aber größer als die Freude. Mit glänzenden Augen stand Schumacher, der kurz vor Prozessauftakt Doping gestanden hatte, vor dem Saal 6 des Landgerichts. Umringt von einem Pulk Journalisten brachte er kaum ein Lächeln zustande. „Ich bin dem Gericht dankbar, dass es aus meiner Sicht ein faires Urteil gefällt hat“, sagte der Schwabe.

Dem 32-jährigen Schumacher war vorgeworfen worden, seinen Ex-Chef Hans-Michael Holczer um rund 150.000 Euro Gehalt betrogen zu haben.

„Im Zweifel für den Angeklagten“

Die 16. Große Strafkammer berief sich in ihrer knapp halbstündigen Urteilsbegründung auf den Leitsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die Aussagen des ehemaligen Gerolsteiner Teamchefs Holczer reichten nicht, „um von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Friedrich. „Wenn der Zeuge Holczer ein leidenschaftlicher Anti-Doping-Kämpfer ist, wie er sich dargestellt hat, überrascht es, dass er erst am 17.7.2008“ vom Dopingmittel CERA „erfahren haben will“. Das Doping-Klima im Team Gerolsteiner sei insgesamt „doch eher freundlich“ gewesen.

Staatsanwalt Peter Holzwarth hatte für Schumacher eine Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro gefordert. Ob er in Revision gehe, müsse er erst überdenken „und eine Nacht darüber schlafen“, sagte er. Dass er nun Ermittlungen gegen ehemalige Gerolsteiner-Ärzte aufnehme, deren Aussagen das Gericht als „erhellend“ auf dem Weg zum Freispruch bezeichnet hatte, sei unwahrscheinlich: „Das ist verjährt.“ Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Mitwisserschaft „nicht zu widerlegen“

Schon vor dem Richterspruch hatte Doping-Bekämpfer Werner Franke die möglichen Folgen thematisiert. Eine Verurteilung wäre in seinen Augen gleichbedeutend gewesen mit dem Schluss, dass Ärzte, die Dopingmittel verabreichten, sich nicht strafbar machten. „Der Arzt würde nicht bestraft werden, aber das Opfer, das ist Schumacher, der die ganzen Nebenwirkungen nicht wissen kann, der wird bestraft“, hatte der Molekularbiologe gesagt.

In dem viel beachteten Verfahren war Schumacher vorgeworfen worden, er habe seinen ehemaligen Teamchef Holczer um drei Monatsgehälter betrogen. Er hatte bei der Tour de France 2008 Doping zunächst geleugnet. Später war er positiv getestet und gesperrt worden. Schumacher hatte argumentiert, Holczer habe von Doping im Team Gerolsteiner gewusst und könne daher nicht betrogen worden sein. Das sei „nicht zu widerlegen“, befand das Gericht. Holczer, als Zeuge an dem Prozess beteiligt, hatte das stets vehement bestritten und wurde von der Kammer indirekt in Mithaftung genommen für die Vorkommnisse im Team.

Mit ähnlichen Vorwürfen wie Schumacher war auch Tour-de-France-Sieger Jan Ullrich schon konfrontiert worden. Die Staatsanwaltschaft Bonn stellte die Ermittlungen gegen den Wahl-Schweizer 2008 aber ein, nachdem Ullrich 250.000 Euro für gemeinnützige Zwecke gezahlt hatte. Zu einem Betrugsprozess kam es nicht. Schumacher dagegen verzichtete auf einen Deal mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft und wurde 202 Tage nach dem Prozessauftakt und der Aussage von insgesamt 14 Zeugen freigesprochen.