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FUSSBALL: FLF befolgt Rat des CLAS

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Um in Zukunft einen weiteren „Fall Kehlen/Käerjeng“ zu verhindern, hat die FLF ein Schreiben an sämtliche Luxemburger Vereine verschickt. In diesem wird zu einem Zusammentreffen geladen, bei welchem den Klubs ein Verbesserungsvorschlag unterbreitet wird, um in Zukunft Fälle wie rezent im Streit um die Transfersumme eines Spielers zu vermeiden. Die CLAS („Commission luxembourgeoise pour l’arbitrage...

Beim Transfer des Spielers Patrick Miller vom FC Kehlen nach Käerjeng im Juni 2009 hatte die UNK eine Transferentschädigung von 625 Euro bezahlt, die sich aus einem vierteiligen Aufrechnungsschlüssel ergibt. Beim Faktor Division hatte die UNK zur Berechnung einen Transfer aus der ersten Division zu einem Reserveteam angelegt. Damit war Kehlen nicht einverstanden und beharrte darauf, dass der Transfer zu einer Nationaldivisionsmannschaft berechnet werden müsste. Das ergäbe eine Transfersumme von 3.125 Euro.

Die FLF gab der UNK recht. Die CLAS sah das allerdings anders. Weil es keine ausdrückliche Lizenz für Reservespieler gibt und jedes Mitglied der Reservemannschaft auch für die erste Mannschaft spielberechtigt ist, kann es auch keinen Transfer zu einem Reserveteam geben. Die Transfertabelle der FLF bedarf hier einer Nachbesserung. Und der FC Kehlen erhält die verlangten 3.125 Euro.

Die Treffen: 20. Februar (2. und 3. Division), 6. März (EP und 1. Div.) und 20. März (BGL Ligue).