Unabhängig von der Verurteilung der Tennisspielerin Claudine Schaul vor Gericht wegen Drogenkonsums und –handels, wurde die Luxemburger Sportlerin nun von der Disziplinarkommission der Anti-Doping-Agentur Alad freigesprochen. Dies meldet die Alad am Dienstag.
Nun liegt der Ball beim Verwaltungsrat der Alad. Dieser hat nun 14 Tage Zeit, das Urteil der Disziplinarkommission entweder anzuerkennen oder Einspruch bei der Obersten Disziplinarkommission einzulegen.
Das Urteil vom Dienstag wird ebenfalls dem Internationalen Tennisverband (ITF) sowie der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA mitgeteilt. Beide können ebenfalls Berufung gegen das Urteil einlegen.
Die Tennisspielerin war am 14. November 2012 zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung, einem Jahr Fahrverbot, ebenfalls auf Bewährung, sowie einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Claudine Schaul gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten Kokain konsumiert und weiterverkauft hat.
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