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Frank Schleck für zwölf Monate gesperrt

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Frank Schleck wurde für 12 Monate wegen Dopingverdachts gesperrt. Dies sagte am Mittwochabend der Chef der Luxemburger Antidoping-Agentur Robert Schuler.

Wegen Dopingverdachts während der Tour de France 2012 ist Frank Schleck am Donnerstag zu einer Sperre von zwölf Monaten ab dem 14. Juli 2012 verurteilt worden. Der Fahrer kann noch Berufung einlegen.

Das Urteil des Disziplinarrats in der Affäre Schleck

Die Resultate der Tour de France 2012 werden gestrichen.

Schleck selbst sagte nach der Urteilsverkündung am Mittwochabend, er habe sich nichts vorzuwerfen. Er habe nicht gemogelt, er habe niemals gedopt. Aus dem Urteil gehe hervor, dass es keine absichtliche Verschleierungs oder dopingtat war. Es habe sich um eine Verunreinigung gehandelt. Die Substanz sei ohne sein Einwirken in seinen Körper gelangt. Schleck spricht von einer Verunreinigung von Nährungsergänzungsmitteln.

Haar-Analyse

Aus der Urteilsbegründung des «Conseil de discipline» CDD geht unter anderem hervor, dass Frank Schleck eine Haar-Analyse vornehmen ließ, um seine Unschuld zu beweisen.

Diesbezüglich heißt es, dass Doping mit Steroiden in der Zeitspanne von sechs Monaten vor der Tour de France 2012 ausgeschlossen werden könne. Auch hält der CDD im gleichen Abschnitt seiner Begründung fest, dass keine andere Substanz in der beanstandeten Probe gefunden wurde.

Was die Präsenz in Frank Schlecks Urinpobe der Substanz Xipamid angeht, kommen die drei Richter zum Schluss, „(…) la Xipamide n’ayant été utilisée en l’espèce ni comme substance dopante susceptible d’améliorer les performances ni comme agent masquant une autre substance ou méthode interdites. »

Sportler verantwortlich

Gemäß Artikel 2.1.1. des Welt-Anti-Doping-Codes ist der Sportler allerdings verantwortlich für alles, was in seinen Körper kommt. Dass dies unfreiwillig geschah, konnte Schleck letztlich nicht beweisen. In Abwesenheit eines Beweises kommt die CDD zum Schluss, dass Frank Schleck wohl kontaminierte Nahrungsergänzungsmittel zu sich genommen haben müsse.

Die Regel-Sperre für ein erstes Doping-Vergehen beträgt zwei Jahre. Der CDD legte sich auf ein Jahr fest, weil Schleck „noch nie verurteilt gewesen worden sei und nie positiv bei seinen unzähligen (innombrables) Kontrollen getestet wurde“ und die Dauer von einem Jahr eher im Verhältnis zur Schwere des Vergehens stehen würde.

Verschleierungsmittel

Schleck war während der Tour de France positiv bei der Substanz Xipamid getestet worden. Die Substanz, ein Diuretikum, kann dazu benutzt werden, um illegale Mittel zu verschleiern.

Alad-Chef Robert Schuler gab das Urteil am Donnerstagabend bekannt. Die Alad hatte den Disziplinarrat am 31. Juli mit der Affäre befasst. In drei Treffen am 29. August, am 15. Oktober und am 19. Dezember 2012 war Schleck in Anwesenheit seines Anwalts gehört worden.

In einer ersten Stellungnahme hat der Rennstall RadioShack Leopard Trek sich erfreut darüber gezeigt, dass es endlich zur Urteilsverkündung gekommen ist. Man wolle jedoch das Urteil vorerst noch nicht kommentieren.

Schlecks Rechtsanwalt Albert Rodesch sagte am Mittwochabend, sein Mandant sei enttäuscht.