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Entscheidung am Dienstag

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Wie das Tageblatt schon in seiner Ausgabe vom Montag vermerkte, sind bei einer Beanstandung über die Wertung eines Spiels einzig und allein die Gerichtsinstanzen zuständig. Das wurde am Montag von der FLBB offiziell bestätigt.

Das Verbandsgericht tagt am Dienstagabend (21.0415) und wird über den Protest des Basket Esch bezüglich der Wertung des am Freitag ausgetragenen ersten Halbfinalspiels Steinsel – Esch befinden. Fakten und Beweise finden Sie in der Tageblatt-Montagausgabe (20. März 2015 / Seite 33).

Wenn der Escher Protest form-und fristgerecht war, muss das Verbandsgericht darüber urteilen, ob der falsche Eintrag des neutralen Anschreibers, der trotz Escher Intervention vom Tischkommissar genehmigt wurde – es geht um einen kurz vor Ende des dritten Viertels von Esch erzielten Korb, der Steinsel gutgeschrieben wurde und eine Differenz von vier Korbpunkten als Folge hatte – spielbeeinflussend, spielmitentscheidend und somit spielentscheidend war. Die Partie endete nämlich mit einem Unterschied von vier Korbpunkten (84:80).