Ist es aber nicht. Denn nach einem Schreiben von Arlon stellt der Verband bei der Kontrolle des Spielbogens fest, dass im Petinger Aufgebot zwei Spieler mit einer „Ausländerlizenz“ aufliefen.
Die ganze Chose dreht sich einzig und allein darum, ob denn nun für den Pokalwettbewerb für Nationale-3-Vereine die selbe Vorschrift gilt oder eben nicht wie für die Meisterschaft, wo in den Mannschaften der Diekirch League und der Nationale 2 ein ausländischer Spieler und ein EU-Spieler auflaufen dürfen, in den Mannschaften der Nationale 3 hingegen vier ausländische Spieler.
Der Verband war der Meinung, dass für alle Teilnehmer in der Coupe de Luxembourg die selben Vorschriften Gültigkeit haben und erklärt Arlon zum Forfait-Sieger. Somit ist Arlon qualifiziert.
Verbandsgericht
Hiermit ist Petingen nicht einverstanden, reicht beim Verbandsgericht Protest ein und bekommt auch Recht. In den Bestimmungen ist nämlich nicht ausdrücklich erwähnt, dass in der Coupe de Luxembourg für die Nationale-3-Klubs nur ein ausländischer Spieler und ein EU-Spieler aufgeboten werden dürfen. Nun ist Petingen erneut qualifiziert.
Noch ist das Ding aber nicht ausgestanden. Verband und Arlon legen Berufung gegen das Urteil des Verbandsgerichts ein. Am Dienstag tagte der Berufungsrat in letzter Instanz und erklärte nun Arlon wieder zum Sieger.
Berufungsrat
Hierbei fußt das Urteil insbesondere darauf, dass es bei einer 2006 vorgenommenen Textänderung im zuvor deutlicher formulierten Reglement die Absicht war zu vermeiden, dass ein Verein der Nationale 3 vier spielstarke ausländische Spieler für die Coupe de Luxembourg anwirbt, um somit die Chance auf einen eventuellen Pokalsieg wesentlich zu erhöhen. Außerdem wäre das bisherige „Gewohnheitsprinzip“ den Nationale-3-Vereinen am 20. Oktober mitgeteilt worden.
Nun ist demnach Arlon wieder qualifiziert, und auch endgültig. Im Achtelfinale trifft Arlon in einem Heimspiel auf Racing (Diekirch League). Der Sieger dieser Partie trifft im Viertelfinale auf Düdelingen.
P.W.
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