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ALAD lässt Einspruch gegen Schaul fallen

ALAD lässt Einspruch gegen Schaul fallen
(Julien Garroy)

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Die nationale Anti-Doping-Agentur ALAD lässt den Einspruch vor dem "Conseil supérieur de discipline contre le dopage" in der Affäre Claudine Schaul fallen.

Damit bleibt das Urteil des «Conseil de discipline contre le dopage» – Freispruch für Schaul – bestehen. Die Tennisspielerin war am 14. November 2012 zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung, einem Jahr Fahrverbot, ebenfalls auf Bewährung, sowie einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Claudine Schaul gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten Kokain konsumiert und weiterverkauft hatte.