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Covid-Gesetz3G ist nicht gleich CovidCheck: Wieso der Sport keine Übergangsfrist bekommen hat

Covid-Gesetz / 3G ist nicht gleich CovidCheck: Wieso der Sport keine Übergangsfrist bekommen hat
Einige Sportvereine wurden vom schnellen Inkrafttreten der neuen Bestimmungen überrascht Archivbild: Editpress/Tania Feller

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Das neue Covid-Gesetz sorgte in der luxemburgischen Sportwelt für Verwirrung. Die Selbsttests reichen seit gestern nicht mehr aus, um an einem Wettkampf teilzunehmen. Einige Verbände gingen davon aus, dass dies erst ab dem 1. November der Fall wäre. Dem ist aber nicht so. Die Erklärung des Sportministeriums: 3G ist nicht gleich CovidCheck.

Während die Änderungen für Betriebe und den Horeca-Sektor erst am 1. November in Kraft treten, gelten die Neuerungen im Sport bereits seit Dienstag. Für einige Verbände, wie den Volleyball-Verband, war das von Beginn an klar, für andere, wie zum Beispiel den Fußball-, Tischtennis- oder Basketball-Verband, kam dieser Schritt überraschend. Bereits am Dienstagabend hatte Sportminister Dan Kersch (LSAP) auf RTL erklärt, dass eine Übergangsfrist für die sportlichen Wettkämpfe nie zur Diskussion stand. Wurde die Frist für den Sport und die Kulturevents im Gesetzestext etwa vergessen? Dem widerspricht das Sportministerium unter anderem in einer Antwort auf eine dringende parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Nancy Kemp-Arendt.

Das Sportministerium unterscheidet zwischen einem einfachen 3G-Zertifikat und dem eigentlichen CovidCheck-Regime. Beim einfachen 3G-Zertifikat müssen Sportler und Betreuer getestet, geimpft oder genesen sein, während Zuschauer theoretisch mit Maske und Abstandsregeln am Wettkampf teilnehmen können. Entscheidet sich ein Verein aber für den CovidCheck, müssen auch die Zuschauer nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Man habe den Sportvereinen die Wahl lassen wollen, ob sie ein CovidCheck-Event abhalten oder lediglich Sportler und Betreuer ein 3G-Zertifikat vorweisen müssen. Wohlgemerkt gilt die Regelung nur für Wettkämpfe von Sportlern ab zwölf Jahren und zwei Monaten. Jüngere Athleten brauchen keinen Test vorzuweisen.

Andere Wahl, gleiche Probleme

Die Wahl zwischen 3G-Zertifikat und CovidCheck ändert allerdings nichts an den Herausforderungen. Denn in beiden Fällen sind Selbsttests unzulässig und genau hier liegt der Mehraufwand für die Vereine. Es braucht jeweils eine medizinisch geschulte Person, wie zum Beispiel Krankenpfleger und Physiotherapeut, die die Tests bei denjenigen durchführt, die weder geimpft noch genesen sind. Dass der direkte Wegfall der Selbsttests kein Thema in der Chamber-Kommission war, zeigt, dass entweder sich niemand daran gestört hat oder es schlicht vergessen wurde. Auch die großen Verbände und das Nationale Olympische Komitee scheinen sich im Vorfeld nicht an dem Artikel gestört bzw. sich nicht im Vorfeld mit dem Gesetzestext, der am 8. Oktober in der Chamber hinterlegt wurde und seitdem auf der Webseite einsehbar ist, beschäftigt zu haben.

Einige Verbände hatten nun stressigere Tage, um sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Spätestens nach dem Wochenende dürfte sich die Aufregung gelegt und die Vereine sich auf die neue Situation eingestellt haben. Bis auf die Überraschung über das Datum, wird das neue Covid-Gesetz in der Sportwelt aber begrüßt. Auch im Sport geht es damit ein Stück weiter in Richtung Normalität.

Markus Heinz
22. Oktober 2021 - 12.15

Jetzt müssen wir nach 7 Monaten im Verein wieder eins von zwei Kind abmelden da es schon 12 Jahre alt ist. Und wieder wird es auf den Rücken der Kinder ausgetragen. Danke, Herr Bettle...Sie zerstören das letzte bisschen Freiheit der Kinder...