Bei Auslandseinsätzen zeigt sich die alpenrepublikanische Armee von ihrer besten Seite. Bei diversen Friedensmissionen brillieren die Soldaten mit modernem Gerät, das es daheim längst nicht mehr gibt. Uralte Fahrzeuge, antike Flieger, baufällige Kasernen – in Wahrheit ist das Bundesheer ein Militärmuseum. Der Großteil der Kfz-Flotte des Heeres wurde zwischen 1973 und 1983 angeschafft. Vor einem Jahr schon hatte der damalige Verteidigungsminister Thomas Starlinger seine EU-Amtskollegen darauf eingestimmt, dass auch der schöne Schein der Auslandseinsätze nicht mehr lange aufrechterhalten werden könne. Sollte es nicht ausreichend Geld geben, werde man sich gezwungenermaßen „Schritt für Schritt“ zurückziehen, warnte der parteilose Minister und forderte eine Aufstockung des Verteidigungsbudgets auf ein Prozent der Wirtschaftsleistung.
Doch mehr Geld gibt es nicht. Im Gegenteil. Die Koalition aus ÖVP und Grünen fährt das Heeresbudget von aktuell 0,64 Prozent bis 2023 auf 0,54 Prozent des BIP zurück. Vor diesem Hintergrund sind die nun entwickelten Reformideen nur konsequent, wenn auch kaum mit den aktuellen verfassungsmäßigen Gegebenheiten vereinbar. Denn Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) plante de facto eine Demilitarisierung des Heeres. Militärische Landesverteidigung sei kein Schwerpunkt mehr, hatte das Ministerium Journalisten in einem Hintergrundgespräch wissen lassen. Begründung: Man konzentriert sich auf „eintrittswahrscheinliche Bedrohungen“, wozu aber weder konventionelle Angriffe auf die Republik noch systemischer Terrorismus gezählt werden. Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Migration, Pandemien, ein Blackout oder einzelne Terrorangriffe werden für wahrscheinlicher gehalten. Deshalb solle bei den schweren Waffen stark abgerüstet und Personal in diesem Bereich abgebaut werden. Neuer Schwerpunkt: Katastrophenschutz und Cyber-Abwehr, also eine Art technisches Hilfswerk mit Gewehr.
Nur laut über Reform nachgedacht
Die Sache hat nur einen Haken: Die österreichische Verfassung verpflichtet zur „umfassenden Landesverteidigung“ und nennt an erster Stelle die militärische Komponente. Dementsprechend harsch fallen die Reaktionen der Opposition aus. Die SPÖ kritisiert einen „Kahlschlag“ beim Heer und ortet eine Gefährdung der Sicherheit und Neutralität. Die FPÖ forderte gleich Tanners Ablöse wegen eines „glatten Bruchs des Verfassungsgesetzes“.
Von Verfassungsbruch kann zwar keine Rede sein, solange über die Reformen nur laut nachgedacht wird, doch die Ministerin rudert schon zurück: Die militärische Verteidigung bleibe eine Kernaufgabe, versicherte Tanner, nachdem sie Bundespräsident Alexander van der Bellen als Oberbefehlshaber des Bundesheeres zum Rapport gebeten hatte. Das vorliegende Konzept sei nur Startschuss für den Reformprozess.
Dass die türkis-grüne Regierung die militärische Landesverteidigung in aller Form aus der Verfassung streicht, steht mangels der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament ohnehin nicht zu befürchten. Durch die Reduktion der Finanzmittel könne die militärische Komponente jedoch „schleichend ausgehöhlt“ werden, ohne dass eine Klage dagegen große Chancen hätte, wie der Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk befürchtet. Die finanzielle Aushöhlung der Landesverteidigung ist allerdings keine türkis-grüne Spezialität, sondern eine seit Jahrzehnten von allen Regierungen geübte Praxis.
Zu Demaart
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