Die Zahlen stimmen. Sowohl die der Corona-Statistik, die am gestrigen Mittwoch einen erneuten Rückgang um 5,3 Prozent auf 5.844 Erkrankte auswies, als auch die in den Umfragen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) pilotiert das Land in den Augen einer stabilen Drei-Viertel-Mehrheit souverän durch die Krise. Die Stimmung hellte sich weiter auf, weil nach Ostern kleinere Geschäfte sowie Bau- und Gartenmärkte unter strengen Hygieneauflagen öffnen durften und ab Mai auch wieder Sportarten ohne Körperkontakt ausgeübt werden können.
Nur ein paar Juristen und die Opposition finden Haare in der Suppe. Denn in der Eile des Gefechts könnte sich bei den vielen seit Mitte März durchs Parlament gepeitschten Gesetzen beziehungsweise bei von Ministerien erlassenen Verordnungen die eine oder andere Verfassungswidrigkeit eingeschlichen haben. Dem Verfassungsgerichtshof in Wien liegen schon mehr als 20 Beschwerden vor. Ein Salzburger Hotelier etwa klagt, dass die Behörden die Schließung seines Betriebes Mitte März zunächst aufgrund des Epidemiegesetzes angeordnet hatten. Zehn Tage später wurde die Sperre auf Basis des neuen Covid-19-Gesetzes fortgesetzt. Der Unterschied: Das Epidemiegesetz sähe volle Entschädigung für den Verdienstentgang vor, das neue Gesetz tut das nicht.
Warnruf der Justiz
Oft geht es um eine monierte Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Seit Dienstag sind Geschäfte bis 400 Quadratmeter Verkaufsfläche offnen, größere müssen weiter geschlossen halten – mit Ausnahme eben der Bau- und Gartenmärkte. Eine sachliche Begründung für diese Unterschiede gibt es nicht, zumal, da es größeren Geschäften auch nicht erlaubt ist, ihre Verkaufsfläche auf das zulässige Maß zu reduzieren.
Die Verwaltungsrichter mahnten die Regierung in einer gemeinsamen Erklärung bereits, „die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen“. Sie bemängeln vor allem, dass Eingriffe in Freiheitsrechte derzeit schon per Erlass durch eine nachgeordnete Behörde angewiesen werden können.
Den Kanzler kratzt derartige Kritik wenig. Kurz plant nicht einmal eine Änderung von Gesetzen oder Verordnungen, deren Verfassungskonformität begründet angezweifelt wird. Er bat vielmehr „um Nachsicht, dass es eine Ausnahmesituation ist“. Denn es gehe jetzt darum, dass „die Republik funktioniert“. Der Verfassungsgerichtshof werde letztlich entscheiden, „ob alles auf Punkt und Beistrich in Ordnung ist“. Und diese anstehenden Urteile nimmt Kurz ganz locker: Denn zu diesem Zeitpunkt würden die beklagten Maßnahmen ohnehin nicht mehr in Kraft sein.
Empörte Opposition
Die Opposition reagiert empört. „Gerade in Zeiten der Krise und der besonderen Herausforderungen muss der Rechtsstaat gewahrt bleiben – niemand steht über dem Gesetz“, mahnt der Vorsitzende des parlamentarischen Verfassungsausschusses, Jörg Leichtfried. Der Sozialdemokrat findet es „beunruhigend, wenn ein Chef einer Regierung sich so wenig um Rechtsstaatlichkeit und Rechtskonformität kümmert“. Auch die liberalen Neos fordern die Herrschaft des Rechts gerade in Krisenzeiten ein. Für Neos-Fraktionschefin Beate Meinl-Reisinger sind Kurz’ „Aussagen eines Bundeskanzlers nicht würdig“.
Eher halbernst zu nehmen ist die Kritik des FPÖ-Fraktionsobmannes Herbert Kickl, der dem Kanzler „einen flapsigen Umgangston in Zusammenhang mit dem Rechtsstaat“ vorwirft. Vor gut einem Jahr hatte der damalige Innenminister Kickl selbst mit der Forderung, „das Recht muss der Politik folgen, nicht die Politik dem Recht“, für Empörung gesorgt. Besonders die Grünen hatten ihn damals scharf attackiert. Als nunmehriger Koalitionspartner der Türkisen verkneifen sie sich Kritik am Kanzler. Aber ihr Gesundheitsminister Rudolf Anschober zeigt immerhin Problembewusstsein. Er hat für sein Ressort eine hochrangige Juristenkommission eingeladen, die alle Gesetze und Verordnungen noch einmal unter die Lupe nehmen wird. Anschober wirbt aber ebenfalls um Verständnis für den enormen Zeitdruck bei der Bekämpfung der Pandemie.
Auch die Mehrheit der Österreicher ist offenbar nachsichtig mit ihrem Staatspiloten. Das könnte sich freilich ändern, sollte die Republik wieder in ärgere Corona-Turbulenzen geraten.
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