Ursprünglich sollte die Volksbefragung am 22. April stattfinden. Dann aber kam dem Vorhaben die Corona-Pandemie in die Quere. Der Kreml hat die Pandemie mittlerweile für in Russland weitgehend besiegt erklärt. Als Beweis dafür gelten vermutlich gefälschte zurückgehende Zahlen der Infizierten. Der deklarierte Sieg über das Virus hatte bereits die Militärparade am 24. Juni ermöglicht. Diese wird nun wiederum als Zeichen für die Unbedenklichkeit der Abstimmung gewertet.
Die Ansteckungsgefahr sei beim Urnengang geringer als beim Einkaufen im Supermarkt, erklärte die Leiterin der Zentralen Wahlkommission Ella Pamfilowa. In den Wahllokalen werde der vorgeschriebene Abstand eingehalten. Bei Neuankömmlingen werde die Körpertemperatur mit einem Fernthermometer gemessen. Wenn einer hohes Fieber habe, komme sofort ein Notarzt. Der Betreffende müsse sich dann in einen gesonderten Raum begeben, um dort den Wahlzettel einzuwerfen. Allstündlich würden die Wahllokale für zehn Minuten zur Desinfektion geschlossen.
Bürgern, die trotzdem Bedenken haben, stehen auch andere Möglichkeiten der Abstimmung zur Verfügung. Bis zum 21. Juni konnten sich die Wähler für die Online-Wahl anmelden, dies allerdings nur in Moskau und Nischni Nowgorod. Eine andere Möglichkeit ist es, sich eine Wahlkommission nach Hause zu bestellen. Wahlhelfer stellen dabei eine Tüte mit Corona-Utensilien und eine Plastikurne vor die Tür, klingeln und treten zwei Meter zurück. Die Tüte enthält einen Mundschutz, Handschuhe, den oder die Wahlzettel und einen Wegwerfstift. Nach erfolgtem Wahlvorgang wird die Urne wieder abgeholt.
Keine unabhängigen Beobachter
Dort, wo die Wahlräume den hygienischen Anforderungen nicht genügen, werden im Freien „Wahlzelte“ oder „Wahlbusse“ aufgestellt. Die vorgezogene normale beziehungsweise elektronische Abstimmung hat bereits am 25. Juni, also eine Woche vor Abstimmungsschluss, begonnen. Offiziellen Angaben zufolge haben bereits 70 Prozent der dafür angemeldeten Wähler abgestimmt.
Die Opposition sieht in dieser Verlängerung des Wahltages auf eine Woche und in der elektronischen Abstimmung bisher nie da gewesene Fälschungsmöglichkeiten. Auch werde ja nicht etwa für jede Verfassungsänderung einzeln, sondern für oder gegen alle mit Ja oder Nein abgestimmt. Dabei sind es insgesamt 206 Änderungen. Das sind 44 DIN-A4-Bogen. Ein Vergleich: In die US-Verfassung wurden seit 1798 nur 27 Änderungen eingearbeitet. Wer aber kontrolliert in Russland die Abstimmung? Als Beobachter sind nur Mitglieder der sogenannten „Gesellschaftlichen Kammern“, die von der Verfassung gar nicht vorgesehen sind, zugelassen. Politische Parteien bleiben außen vor. Viel können die Beobachter in Wahlzelten oder vor der Haustür ohnehin nicht ausrichten.
Unter den 206 Änderungen des Grundgesetzes finden sich mitunter ziemlich wunderliche Ideen. So wird das Recht der Schulkinder auf tägliche warme Mahlzeiten im Grundgesetz festgeschrieben. Des Weiteren die Rechte der Tiere. Die Ehe wird als Bund zwischen Mann und Frau definiert, was sich offenbar gegen gleichgeschlechtliche Ehen richtet. Im Abschnitt „Religion“ heißt es, die Russische Föderation bewahre das Andenken ihrer Vorfahren, „die uns ihre Ideale und den Glauben an Gott überliefert haben“. So, als hätte Russland nach fast einem Jahrhundert kommunistischer Herrschaft sonst keine anderen Sorgen. Welcher Gott gemeint ist, ob der christliche, Jahwe, Allah, Buddha oder alle zusammen wird nicht näher definiert.
„Rückstellung auf null“
Die geltende russische Verfassung von 1993 lässt nur kleinere, unbedeutende Änderungen zu. Bei grundsätzlichen Änderungen muss dagegen eine verfassunggebende Versammlung zusammentreten und den neuen Text genau unter die Lupe nehmen. Putin, dessen Amtszeit längst abgelaufen ist, möchte weiter im Amt bleiben und will deshalb seine bisherigen Präsidentschaften „auf null zurückstellen“. Die diesbezügliche Änderung versucht er, unter vielen anderen, unwesentlicheren zu verstecken. Eine „Bestätigung der Verfassungsänderungen durch landesweite Abstimmung“ kommt im Gesetz gar nicht vor. Sie gibt Putin aber den Anlass, den von ihm betriebenen Verfassungsbruch mit dem angeblichen „Willen des Volkes“ zu rechtfertigen. Den Segen des Verfassungsgerichts hat er bereits.
Vermutlich wollte Putin ursprünglich ohne diese illegale Kombination auskommen. Dafür hätte er Chef des seit Jahren nur auf dem Papier existierenden russisch-weißrussischen Unionsstaates werden müssen. Nun hat er sich aber mit dem weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko verkracht. Dieser ist nicht mehr bereit, sich dem russischen Kollegen als Nummer zwei unterzuordnen. Putin muss also seine „Rückstellung auf null“ um jeden Preis durchsetzen. Wenn „das Volk“ nicht in seinem Sinne stimmt, wird das Ergebnis zurechtgerückt. Viele Putin-Gegner wollen deshalb gar nicht erst hingehen. Es habe keinen Sinn, sich mit einem Falschspieler an einen Kartentisch zu setzen, sagen sie. Andere wollen dagegen an der Abstimmung teilnehmen und mit „Nein“ stimmen. So erfahre man wenigstens, wie groß die Ablehnung des „ewigen“ Präsidenten wirklich sei.
Zu Demaart
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