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Das Recht der Schwachen

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Kriegstreiber treten es mit Füßen und halten es hoch, wenn ihnen danach ist: das Völkerrecht. Dabei ist das Recht der Schwachen der Schlüssel zu friedensstiftenden internationalen Beziehungen. Eine Analyse zum Spannungsfeld zwischen Völkerrecht und Krieg vor dem Hintergrund des Syrien-Konflikts.

Wir sind täglich beim Sterben und Töten live dabei. Die sozialen Netzwerke und ihre echten, aber auch sehr oft gefälschten Videos aus Kriegs- und Krisengebieten stehen damit im Widerspruch zum langsam arbeitenden Völkerrecht.

Ständig wird nach schnellen Lösungen gesucht: dramatische Bilder und Töne werden gezielt eingesetzt, mal berechtigt, mal unberechtigt, um den Druck auf Politiker zu erhöhen. Im schlimmsten Fall liefern sich Staaten oder Dritte auf diese Weise eine Steilvorlage, um Kriege vorzubereiten.

Und genau dieser öffentliche Druck fördert den Völkerrechtsverstoß zum Teil: Regierungen reagieren oft schnell, weil sie zum Beispiel fürchten, sonst als handlungsunfähig zu erscheinen oder um von ihren innenpolitischen oder anderen Problemen abzulenken.
Wie vielfältig die Motive sein können, damit ein Staat das Völkerrecht plötzlich bricht, zeigt der jüngste Angriff der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Syrien. Ist es jedoch logisch, das Völkerrecht zu brechen, um das Völkerrecht zu schützen? Wohl kaum.

Das völkerrechtliche Gewaltverbot ist theoretisch die zwingende Grundnorm der gegenwärtigen internationalen Ordnung. Die Realität ist jedoch eine andere. Der auf Lügen der Amerikaner basierende Irak-Krieg, den die Staatenkoalition der „Willigen“ unter US-Führung 2003 begann, hat die Frage nach Krieg und Frieden in den internationalen Beziehungen wieder in den Mittelpunkt gerückt.

Das Misstrauen durch gezielte Lügen

Und genau dieser Krieg und seine Entstehungsgeschichte sind dafür verantwortlich, dass Kriegsgegner auch im Zuge der jüngsten Militärintervention der „Westmächte“ – ein arg martialischer und einseitiger Begriff der Nachrichtenagenturen – in Syrien das Völkerrecht hochhalten. Denn die zur Rechtfertigung der US-Invasion vorgebrachten Begründungen und Lügen werfen bis heute Fragen nach der Verletzung geltenden Völkerrechts auf.

Sie zeigen, dass Staatenlenker und ihre Vertreter auch auf höchster Ebene im Rahmen der Vereinten Nationen lügen können. Nicht von ungefähr lautet daher die Forderung, dass sich der ehemalige US-Präsident George W. Bush und der britische Ex-Premier Tony Blair, die für den Irak-Krieg verantwortlich zeichnen, als Kriegsverbrecher vor der internationalen Justiz zu verantworten haben.

Zunächst sollte aber die Frage geklärt werden, was eigentlich unter „Völkerrecht“ zu verstehen ist und wann Kriege – Pazifisten wenden ein, dass Kriege nie gerechtfertigt sind – zumindest mit dem Völkerrecht konform sind.

Die Eindämmung oder wenigstens der Versuch der Eingrenzung militärischer Gewalt in internationalen Beziehungen gehört zu den wichtigsten Errungenschaften des sehr blutigen 20. Jahrhunderts. Bis zum Ersten Weltkrieg war es Normalität, dass Staaten ihre innen- und außenpolitischen Interessen mit blanker militärischer Gewalt verteidigten und durchsetzten.

Nach dem Ersten Weltkrieg mit seiner industriellen Tötungsmaschinerie, die man so noch nie erlebt hatte, versuchte die Weltgemeinschaft mit der „League of Nations“ (Deutsch: Völkerbund) die internationalen Beziehungen neu zu regeln. Die Vermeidung von Kriegen und die prinzipielle Gewaltlosigkeit wurde angestrebt. Die Wahrung des internationalen Friedens wurde zum kollektiven Interesse erklärt und als Grundwert einer neuen Weltordnung anerkannt. Theoretisch.

Bis heute werden die aktuellen Vereinten Nationen (UNO) immer wieder mit dem Völkerbund verglichen, wenn sie beim Lösen von Konflikten scheitern. Denn ein internationales System kollektiver Stabilität und Sicherheit konnte der Völkerbund nicht etablieren.

Nach den mörderischen Exzessen des Totalitarismus und dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde mit der Entwicklung der UN-Charta ein neuer Anlauf genommen, um eine völkerrechtliche Basis für eine friedensstiftende internationale Ordnung aufzubauen. Gerade die hemmungslose Tötungswut Nazi-Deutschlands hatte verdeutlicht, weshalb die Charta bis heute das Gewaltverbot umfasst und die Verletzung dieses auch an militärische Gegenmaßnahmen knüpft. Wann darf also laut Völkerrecht militärische Gewalt angewendet werden? Im Falle eines Angriffs auf die globale Friedensordnung können militärische Maßnahmen gegen den Aggressor beschlossen und durchgesetzt werden. Wie dies jedoch in der Praxis umgesetzt wird, hat viel mit den jeweiligen Kontexten zu tun, wie man in den letzten beiden Jahrzehnten beobachten konnte. Prinzipiell muss eine militärische Intervention aus Sicht des Völkerrechts auf internationaler Ebene mindestens zwei Regeln beachten.

Es muss erstens ein explizites Mandat des UN-Sicherheitsrats vorliegen, das auf Kapitel sieben der UN-Charta basiert. Es können aber zunächst auch wirtschaftliche Sanktionen ausgesprochen und verhängt werden. Militärische Gewalt gilt als letzter Ausweg.
Daneben existiert zweitens auch das Recht zur „Selbstverteidigung“, wie es die Türkei zuletzt etwa geltend machen wollte, um ihren Angriff in Afrin zu rechtfertigen. Die USA beriefen sich ebenfalls auf diese „Selbstverteidigung“, um nach den 9/11-Terroranschlägen die Militärintervention in Afghanistan zu legitimieren. Die besagten Beispiele zeigen, wie dehnbar dieses Konzept der „Selbstverteidigung“ ist.

Noch umstrittener ist die Militärintervention „auf Einladung“. Völkerrechtler debattieren intensiv darüber, ob Kampfeinsätze fremder Truppen in internen Konflikten, die ohne UN-Mandat stattfinden, überhaupt mit dem Völkerrecht konform sind. Die zentrale Frage ist, ob die Einladung einer Regierung Rechtsgrundlage für Militäreinsätze in einem anderen Staat sein kann. Russland agiert zum Beispiel in Syrien auf Einladung der syrischen Regierung von Machthaber Baschar al-Assad. Die irakische Regierung hat wiederum die USA offiziell eingeladen, sie im Kampf gegen die Terrormiliz IS militärisch zu unterstützen. Militärschläge gegen als terroristische Organisationen eingestufte Konfliktparteien wie den IS oder die al-Nusra-Front sind im Rahmen einer Intervention auf Einladung aus Sicht des Völkerrechts eher unproblematisch.

Oppositionelle nicht nur Terroristen

Russland hat jedoch systematisch auch Oppositionelle – die nicht alle Terroristen sind – im Zuge des Kampfs gegen Terrorgruppen für Assad niedergebombt. Demnach wurde jede Kraft, die gegen das Assad-Regime kämpfte, automatisch als Terrorist eingestuft.
Das Gleiche gilt für den NATO-Mitgliedstaat Türkei, der sich mit der kurdischen YPG-Miliz in Nordsyrien im Krieg befindet. Die Kurden waren bislang die zentralen Alliierten im Kampf gegen den IS-Terror in Syrien und im Irak. Sie wurden deshalb von den USA und weiteren NATO-Staaten unterstützt. Die Frage war allerdings stets: wie lange noch?

Mittlerweile werden sie von der türkischen Armee in Afrin auf syrischem Territorium bombardiert, weil sie aus türkischer Sicht Terroristen sind und keine Alliierten im Kampf gegen den Terror. Angriffe in der Südtürkei an der syrischen Grenze, die schwer nachzuweisen sind, hielten her, um das Argument der „Selbstverteidigung“ auf völkerrechtlicher Ebene geltend zu machen. Gerade das Beispiel der Kurden zeigt, weshalb das Völkerrecht besonders im Syrien-Krieg von allen Konfliktparteien willkürlich von jedem zurechtgebogen wird, um Eigeninteressen – je nach Kriegsverlauf – mit Gewalt durchzusetzen.

Die erste Feststellung lautet deshalb: Die von Russland oder der Türkei angegriffenen Gruppierungen lassen sich aus Sicht des Völkerrechts nicht nur als Terroristen qualifizieren, sondern als ebenfalls legitime Vertreter des syrischen Volks oder einzelner Volksgruppen. Demnach sind nicht alle politischen Gegner Terroristen, aber radikale Islamisten auch keine Friedenstauben.

Es gibt jedoch rund um die Frage der Assad-Gegner auch eine zu Unrecht oft unausgesprochene Realität: Welche Parteien als „Freiheitskämpfer“ oder Rebellen in Syrien gelten können, ist leider seit Kriegsausbruch aus ferner Distanz sehr schwer und mittlerweile quasi unmöglich zu sagen. Aber auch Experten vor Ort sind Mangelware. Denn: Journalisten und andere unabhängige Beobachter werden in Syrien entweder gar nicht zugelassen oder vom Regime, Milizen oder Terrorgruppen getötet. Auch dies ist eine Realität des Informationskriegs rund um Syrien, in dem vor allem politische Propaganda auf allen Seiten die öffentlichen Diskussionen bestimmt.

Bleibt die Frage, ob der Angriff der Amerikaner, Franzosen und Briten auf Stellungen von Assad in Syrien legal ist: Handelt es sich bei dem Angriff um einen Bruch des Völkerrechts? Letztere Frage kann mit einem eindeutigen Ja beantwortet werden. Es liegt kein UN-Mandat vor, es handelt sich nicht um Selbstverteidigung und niemand wurde „eingeladen“. Allerdings wird der Einsatz von chemischen Waffen als Überschreitung „roter Linien“ als Vorwand genutzt, um das Völkerrecht zu verteidigen. Klammert man die Vermutung aus, dass Trump die Militärschlage nutzt, um von seinen innenpolitischen Problemen abzulenken, bleibt die weitaus wichtigere Frage: Wenn ein Militärschlag gegen Assad das Völkerrecht verletzt, ist denn ein Militärschlag mit UN-Resolution zielführend und somit legitim?

Und genau hier zeigen die möglichen Optionen – die alle miserabel sind –, wie komplex der syrische Stellvertreterkrieg entgegen den Aussagen der kriegstreibenden Vereinfacher aus der Welt der Politik ist. Was für die „Freiheitskämpfer“ gilt, stimmt auch für Assad: Eines der größten Probleme liegt zunächst in der Feststellung, welche Einheit oder welches Organ Syrien mittlerweile regiert. Ob es einem gefällt oder nicht: formalrechtlich ist dies immer noch Assads Regierung.

Doch bereits hier sollten sich alle Assad-Verteidiger daran erinnern, dass seine Legitimität seit mindestens sieben Jahren in Frage gestellt wird. Wegen seines brutalen, mörderischen Vorgehens gegen die eigene Bevölkerung wurde seine Regierung auf internationaler Ebene von Staaten wie Frankreich nur noch als „Regime“ bezeichnet. In der Anfangsphase des Syrien-Kriegs stärkten deshalb die USA, Frankreich, Großbritannien, die EU, die Türkei, die Arabische Liga und insgesamt über 100 Staaten die „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ als legitime Vertreter des syrischen Volks. Sie war zerstritten und wahrlich kein demokratischer Musterschüler. Dennoch war sie ein legitimer Vertreter der politischen (!) Gegner Assads.

Der Ursprung der Katastrophe

Allerdings fuhren die Unterstützer der syrischen Opposition seit Beginn des Konflikts, der vor seiner Entwicklung zu einem Stellvertreterkrieg als Bürgerkrieg begonnen hatte, einen hirnrissigen Zickzackkurs. Gerade der Streit um Waffenlieferungen an die syrische Opposition zeigte im März 2013, wie groß die Meinungsunterschiede alleine innerhalb der EU waren. Die französische Regierung hatte seinerzeit eine friedliche Lösung für den Bürgerkrieg in Syrien ausgeschlossen. Sie war im Gegensatz zu Staaten wie Deutschland deshalb fest entschlossen, den Aufständischen für ihren Kampf gegen das Regime von Präsident Baschar al-Assad Waffen zu liefern – notfalls im Alleingang. Demnach wollte man bereits vor fünf Jahren ohne die Zustimmung der EU-Partner, die damals noch am Waffenembargo festhielten, vorgehen. Auch Luxemburg wehrte sich gegen die Zulassung von Waffenlieferungen. Alles half nichts: Zwei Monate später wurde das Verbot von Waffenlieferungen nach Syrien im Mai 2013 nicht verlängert, nachdem es seit Mai 2011 auf EU-Ebene in Kraft war. Diese Entwicklung war zum Teil der Ursprung der Katastrophe in Syrien, die aus einem rein nationalen Bürgerkrieg einen bitteren Stellvertreterkrieg machte, der Russland im September 2015 dazu bewegte, in Syrien zu intervenieren, nachdem es den USA und der EU fast gelungen war, Assad zu stürzen. Wobei auch hier die Frage gewesen wäre zu welchem Preis und ob sich der IS dann einfach früher und noch stärker hätte ausbreiten können. So viel steht fest: Der Westen, Russland und ihre jeweiligen Stellvertreter rüsten Rebellen, Terroristen und die unterschiedlichsten Kräfte in Syrien seit Jahren auf. Die Ziele sind gegenläufig: der Sturz von Assad vs. Assad an der Macht halten.

Lediglich der Kampf gegen den IS einte den Westen und Russland in den Wirren des Krieges und zeigte, dass das Völkerrecht durchaus funktionieren kann, wenn Einigkeit im UN-Sicherheitsrat herrscht. Wobei auch hier angemerkt werden muss, dass im Kampf gegen den IS nicht nur Kriegsverbrechen aufseiten der Terrormiliz IS begangen wurden. Die Befreiung der IS-Hochburgen im syrischen Rakka und im irakischen Mossul wurden zwar als Befreiung vom Terror glorifiziert. Doch auch in diesen Auseinandersetzungen wurden Zivilisten von der Anti-IS-Koalition getötet und zu Kollateralschäden erklärt – wenn sie denn überhaupt erwähnt wurden.

Im Gegensatz hierzu wurde der Kampf um die syrische Rebellenhochburg Aleppo, die zum Teil von Terroristen unterwandert war, aber auch noch das Zuhause von Zivilisten war, als Kampf gegen Assad und für die Freiheit inszeniert. Demnach wurde selbst der Kampf gegen den IS von vielen Staaten genutzt, um ihre Präsenz in Syrien abzusichern. Dies, um den Sturz von Assad zu erleichtern. Gerade dies zeigt, was das Besondere, aber auch Tragische am Völkerrecht ist: Indem Staaten Regeln biegen oder brechen, schaffen sie langfristig neue Regeln. Bis März 2013 hieß es „keine Waffen“, zwei Monate später wurde fleißig geliefert. Zur Erinnerung: Im libyschen Bürgerkrieg 2011 haben Frankreich und andere Staaten ebenfalls Waffen an die Aufständischen geliefert und das Land ins Chaos gestürzt. Gerade Washington und Paris scheinen lernresistent zu sein.

Ein Freifahrtschein namens Straffreiheit

In Syrien hat der Westen zudem geduldet, dass Alliierte wie die Türkei, Katar und Saudi-Arabien die syrische Opposition aus geopolitischen Interessen mit Waffen und Geld versorgt haben. All dies war ein folgenschwerer Fehler, der seinen Preis hat und sich heute zeigt. Es entstand die neue unausgesprochene Regel, dass eigentlich jeder einen Freifahrtschein für Syrien hat. Foreign Fighters wurden vom Westen aus aller Welt nach Syrien strömen gelassen, jeder rüstete seine Vasallen auf und am Ende war und ist es „nur“ der Einsatz chemischer Waffen, der als „rote Linie“ herhalten muss, weil es ein international anerkanntes Kriegsverbrechen ist. Dabei war es US-Präsident Barack Obama, der, wie mehrere Berichte es zeigen, als erster im Syrien-Krieg „rote Linien“ für Assad aufgezeichnet hatte, sich aber im Nachhinein nicht einmal sicher gewesen sein soll, ob Aufständische oder Assad zum Beispiel für den C-Waffen-Einsatz in Duma verantwortlich waren. Die Opposition hätte möglicherweise versucht, die internationale Gemeinschaft zu einer Intervention zu bewegen.

Demnach wurde im Zuge des Syrien-Kriegs das Völkerrecht kontinuierlich aufgeweicht und die vermeintliche moralische Hoheit des Westens verspielt. Denn neben der C-Waffen-Diskussion kam gleichzeitig die völkerrechtswidrige Krim-Annexion durch Russland hinzu, auf die man hysterisch reagierte. Allerdings klammerte man die Frage aus: Mit welcher moralischen Autorität kann man gegen die Krim-Annexion protestieren und kritisieren, dass Russland die Separatisten in der Ost-Ukraine aufrüstet? Wo ist der Unterschied zu den Waffen, die von den USA, Frankreich, Großbritannien, Saudi-Arabien und Katar nach Syrien geliefert werden? Wer als Politiker völkerrechtliche Werte und Menschenrechte schützen will, muss auch eigenen Völkerrechtsbruch und den seiner Verbündeten anprangern. Das gilt für den Westen, aber auch für Russland und seine Vasallen Iran und die Hisbollah im Libanon.

Bedeutet dies demnach, dass man die unschuldigen syrischen Zivilisten ihrem Schicksal überlassen soll und dem Morden zusieht? Nein, aber es zeigt, dass die syrischen Zivilisten in ihrem Land nur von einer politischen Lösung profitieren. Denn kein vereinzelter Militärschlag wird die Machtverhältnisse in Syrien verändern. Allerdings haben der Westen und Russland das Spiel in Syrien so weit getrieben, dass hunderttausende Tote, Millionen Flüchtlinge, zerstörte Existenzen und ein zerfallender Staat hingenommen werden. Die menschlichen Tragödien haben in diesem Krieg entgegen allen verlogenen Beteuerungen aus dem Weißen Haus oder dem Kreml noch nie eine Rolle gespielt.

Assad wird somit vermutlich die letzten Widerständler in Syrien niederbomben, die USA und die EU ihre nicht-existente Syrien-Strategie umsetzen und die Syrer darauf hoffen müssen, dass auch sie irgendwann ein Mitspracherecht haben. Das Völkerrecht ist zwar stets das Recht der Schwachen. Es wird jedoch in Syrien noch lange mit den Füßen getreten, bis es zu einer politischen Lösung und einem Friedensprozess kommt. So lange kämpfen die Amerikaner und die Russen rücksichtslos auf dem Rücken der Syrer um Dominanz in Nahost.

Die Chronologie der C-Waffen-Einsätze

Irma Unverzagt
16. April 2018 - 17.51

Eine Demo in Luxemburg für den Frieden in Syrien. Wer organisiert? Wer geht hin? Kein (Wahlkampf)-Thema.