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LuxemburgWarum Verstöße gegen das Tierschutzgesetz jetzt leichter gemeldet werden können

Luxemburg / Warum Verstöße gegen das Tierschutzgesetz jetzt leichter gemeldet werden können
Ein Bewohner des Schifflinger Tierasyls auf Tuchfühlung Foto: Editpress/Alain Rischard

Das Anzeigen von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz soll künftig auch per Mail möglich sein. Trotzdem ist in puncto „Protection de la vie, la sécurité et le bien-être des animaux“ noch einiges im Argen.

Tyson ist sichtlich irritiert. Als eine Gruppe von Menschen den Raum betritt, wird er unruhig. Sein Name deutet auf Boxerqualitäten hin.* Aber Tyson ist ein acht Jahre alter American Staffordshire Terrier, der im Tierasyl der „Association pour la protection des animaux Schifflange“ (APAS) lebt, sehr aktiv ist und Katzen nicht besonders mag und sich je nach Sympathie mit anderen Hunden verträgt. Sein Zimmernachbar Ulisses jedenfalls hat ähnliche Eigenschaften und Vorlieben. Nur ist der knapp dreijährige Espagneul Breton um einiges kleiner. Er hat gerade Ausgang mit einem der Tierpfleger.

Das Umfeld, das sich den animalischen Bewohnern des Schifflinger Asyls bietet, könnte nicht besser sein: Geräumige Zimmer für Hunde und Katzen, genügend Auslauf und für Letztere zahlreiche Gelegenheiten zum Klettern. „Ein modernes Ambiente“, schwärmt APAS-Präsident Sasha André. Davon konnten sich Agrarministerin Martine Hansen (CSV) sowie der CSV-Fraktionschef und Schifflinger Schöffe Marc Spautz überzeugen, als André sie zusammen mit einer Gruppe von Journalisten durch das Tierasyl führt.

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