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„Lebensschützer“ scheitern vor EU-Gericht

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«Lebensschützer» sind vor dem EU-Gericht mit dem Vorstoß gescheitert, die EU-Kommission zum Stopp jeder Finanzierung von Abtreibungen oder Zerstörung von Embryonen zu zwingen. Die Luxemburger Richter bestätigten am Montag die Entscheidung der Brüsseler Behörde, trotz einer Bürgerinitiative mit mehr als einer Million Unterschriften keinen entsprechenden Vorschlag zu machen.

Die Gruppe «Einer von uns» hatte die Europäische Bürgerinitiative 2012 gestartet und mehr als die benötigten eine Million Unterstützer in mindestens sieben EU-Ländern gefunden. Sie forderte ein Verbot der Finanzierung von Tätigkeiten, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen verbunden sind, einschließlich Abtreibungen. Sie bezog dies auf Forschung, Entwicklungshilfe und öffentliche Gesundheitsdienste.

Kommission entschied sich dagegen

Nach den Regeln der Europäischen Bürgerinitiative musste sich die Kommission offiziell mit dem Anliegen befassen. Sie entschied sich dann jedoch im Mai 2014, keine Gesetzesinitiative vorzulegen. Nach dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union durfte sie das.

Zum einen könne eine Bürgerinitiative die Kommission nicht zwingen, einen Vorschlag zu unterbreiten. Sonst würde der Behörde nach einer erfolgreichen Unterschriftensammlung jedes eigene Ermessen genommen, erklärten die Richter. Auch an der Begründung der Behörde hatte das Gericht nichts auszusetzen.

Die Kommission hält die Rechtslage für ausreichend. Sie verweist zudem darauf, dass die EU ohnehin keine Zerstörung menschlicher Embyronen finanziere und dies auch kontrolliere. Zudem helfe ihre Politik, die Zahl der Abtreibungen zu verringern. Die Kommission verweist zudem auf Bedürfnisse der Stammzellforschung, die womöglich unheilbare Krankheiten künftig behandeln helfen könnte.