Eine Gefängnisstrafe sei nicht das Richtige für seinen Mandanten, sagt Me Marc Kohnen am Freitagmorgen vor dem Berufungsgericht. Es geht um Daniel Schmitz. Dessen Liste an Vorstrafen ist lang. Wohl auch deshalb wurde er Ende März dieses Jahres in erster Instanz zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung und 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt.
Dem heute 62-Jährigen werden unter anderem wiederholter Aufruf zum Hass, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Drohungen, herabsetzendes und beleidigendes Benehmen gegenüber Magistraten sowie die Verharmlosung des Holocausts vorgeworfen. In den sozialen Medien hatte er ein Bild eines gelben Judensterns mit der Aufschrift „Nicht geimpft“ verwendet.
Daniel Schmitz ist nicht einverstanden mit den Maßnahmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie ergriffen wurden, die Gesichtsmaske hat er abgelehnt, er wähnte sie als Teil weitreichender Bemühungen, die Menschheit zu unterdrücken. Einige würden und haben das als Verschwörungstheorie bezeichnet.
Als Daniel Schmitz am Freitag vor der Berufungsrichterin steht, wirkt er müde, nicht im Geringsten kämpferisch, eher resigniert. Er sei krank, sagt er, seit einigen Jahren, und nehme viele Medikamente wegen diverser Beschwerden. Seine Erklärungen klingen, als ob er sagen möchte, nicht immer Herr seiner selbst zu sein. Er könne keiner Fliege etwas zuleide tun, gibt er in einer kurzen Prozesspause zu verstehen. Nun ja, einige sehen das anders und fühlen sich durch ihn in irgendeiner Weise bedroht. Verbal und körperlich.
Am Benehmen des Beschuldigten, vor allem in seinen Videos, gibt es einiges, was man nicht gutheißen kann und darf. Dort wirkt er wie ein echter Kotzbrocken, der auf Krawall gebürstet ist. Die entscheidende Frage aber ist, wie darauf reagiert werden soll und muss.
Me Kohnen sieht in einer Gefängnisstrafe keine Lösung. Zumindest keine, die seinem Mandanten, vierfacher Vater und Großvater, wirklich helfen würde. Bereits seit Jahren leide dieser unter schweren psychiatrischen Problemen. Er sei krank und benötige Hilfe: ärztliche Hilfe und ein Milieu, in dem er vor sich selber geschützt sei, ohne Zugang zu sozialen Netzwerken beispielsweise … und dann brauche er Zeit, um sich seines Handelns bewusst zu werden und mit sich ins Reine zu kommen.
Gänzlich abgetan schien die Generalstaatsanwältin gegenüber den Erklärungen der Verteidigung von Daniel Schmitz nicht zu sein. In erster Instanz klang das noch anders. „Warum er sich denn nicht behandeln ließe?“, fragte sie. „Weil ich niemanden finde, der mich behandeln möchte“, antwortet der Beschuldigte und legt eine ganze Liste mit Anfragen an Ärzte vor. Sein Mandant habe viele Schwierigkeiten gehabt, einen Termin zu bekommen, so Me Kohnen. Es sei deshalb auch Rolle des Staates, einem Kranken zu helfen.
Das Urteil ergeht am 8. November.
Der Herr hofft auf Hilfe, ja er braucht dringend Hilfe???
Sei es in Form von Medikamenten oder einigen Jahren der Einkehr an einem ruhigen Ort mit Gittern vor den Fenstern.
Am Internet eng op decke Macker machen. Um Geriicht deen aarmen Männchen spillen. Deu hu mir gär.
E kranke Mann?
An ‚ongeféierlech’? Neen! Net wierklech! Eng Frëndin gouf an engem Geschäft agresséiert verbal a kierperlech. Well de Mann keng Mask wollt undoen an sech och vun der Caissière net iwwerzeege gelooss huet! Ah jo an engem Lama no äifferen dat kann heen och!
A wann hee wierklech ‚psychesch‘ esou geplot ass da wär vläicht en Openthalt an enger Psychiatrie ubruet?