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Zeugen beeinflusst und bestochen

Zeugen beeinflusst und bestochen
(Martine may)

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Vor Gericht mussten sich am Mittwoch zwei Männer im Alter von 19 und 28 Jahren wegen Zeugenbeeinflussung verantworten. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Wenn Zeugen vor Gericht aussagen, vor allem, wenn sie unter Eid stehen, werden sie in den meisten Fällen von dem vorsitzenden Richter belehrt, dass sie die Wahrheit sagen müssen, ansonsten würde ihnen eine Haftstrafe drohen. Laut „Code pénal“ stehen bis zu zehn Jahre Haft auf Falschaussage. Gestern mussten sich deswegen zwei Männer vor der Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten.
Im Oktober 2015 hätten beide Männer Zeugen dazu gezwungen, falsche Aussagen im Zeugenstand zu tätigen. Der Hauptprozessgrund liegt im Jahr 2014.

Worum geht es?

Im August jenes Jahres kam es gleich zweimal zu Bränden in einem Wohnhaus in der rue du Chemin de fer in Petingen. Zum einen brannte in der Nacht zum 2. August ein Rollladen und zum anderen standen in der Nacht zum 12. August gleich zwei Fahrzeuge in der zweiten Ebene der Tiefgarage in Flammen. Damals mussten sich drei Männer für diese Taten verantworten.

Eine Erklärung, warum die drei Angeklagten die Brände gelegt hatten, wollte niemand von ihnen abgeben. Laut den Polizeiermittlungen war eine Abrechnung im Drogenmilieu der Auslöser. Der Hauptangeklagte, der im Juli 2016 vom Berufungsgericht zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt wurde, soll anlässlich des Prozesses in erster Instanz Zeugen zu Falschaussagen gezwungen haben. Auch der zweite Beschuldigte soll am 8. und 9. Oktober des vergangenen Jahres Falschaussagen vor Gericht gemacht haben. Unter anderem soll der Mann vor Gericht erklärt haben, er habe kurz vor den Brandstiftungen keinen Brandbeschleuniger im Tatauto gesehen. Allerdings konnte im Nachhinein festgestellt werden, dass dies nicht stimmen konnte.

Zeugenbestechung

Der Hauptangeklagte erklärte gestern zu Beginn des Prozesses, dass er die jetzige Anklage nicht nachvollziehen könne: „Ich verstehe nicht, warum ich hier stehe“, sagte der Mann. Der Rechtsanwalt des 28-jährigen Angeklagten, der zurzeit seine 18-jährige Haftstrafe absitzt, betonte gestern vor Gericht, dass er nicht verstehe, warum sein Mandant sich erneut vor Gericht verantworten müsse. „Er wurde schließlich bereits vor dem Berufungsgericht verurteilt.“ Die Vorsitzende der Strafkammer erklärte daraufhin, dass er nicht wegen Zeugenbeeinflussung verurteilt worden sei. „Es geht hier nicht mehr um die Brandstiftung, sondern nur um die Zeugenbestechung“, so die Richterin. Anschließend gingen zwei Polizeibeamte auf die Brandstiftung ein und erklärten, wie es zur Zeugenbeeinflussung und der Falschaussage gekommen war. Weil ein weiterer Zeuge gestern nicht erschienen war, wurde der Prozess bis zum 16. November ausgesetzt.