Am Freitag hat ihn das Landgericht Trier zu lebenslanger Haft wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke verurteilt. Die Strafkammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert. Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz erklärte den Schuldspruch damit, dass der Angeklagte bereits in den frühen Morgenstunden des Tattags an einem Bankautomaten Geld vom Konto seiner Freundin abgehoben hatte. Das sei ohne deren Wissen geschehen. Über einen Kontoauszug habe er sich zudem einen Überblick über die Finanzen der 27-jährigen Altenpflegerin gemacht.
Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, in Kinderbeuern (Kreis Bernkastel-Wittlich) seine Freundin getötet zu haben. Erst würgte er sie. Um sicherzugehen, dass die auch wirklich tot war, strangulierte er sie anschließend mit dem Kabel eines Mehrfachsteckers und stach mit einem Steakmesser auf sie ein. Seine Tat erklärte der 34-Jährige damit, dass er gewissermaßen in Trance gehandelt habe, weil er zuvor eine Kräutermischung konsumiert und deshalb unter dem Einfluss dieser Droge gestanden habe. Die Staatsanwaltschaft hatte das als Schutzbehauptung zurückgewiesen und dem Angeklagten stattdessen planvolles Handeln vorgeworfen. Dieser Auffassung schloss sich nun auch das Gericht an.
Verweste Leiche
Unmittelbar nach der Tat hatte der 34-Jährige die Tür zum Schlafzimmer, wo die Leiche lag, mit Silikon abgedichtet und war wieder zum Bankautomaten gefahren, wo er mit EC- und Kreditkarte weitere Geldbeträge abhob. Es sei das erklärte Ziel des hoch verschuldeten Angeklagten gewesen, das Konto seiner Freundin komplett zu räumen, sagte die Richterin. Ingesamt hatte der Mann nach dem Mord noch vier Tage lang mit der toten Freundin im Schlafzimmer in der Wohnung in Kinderbeuern gelebt, bevor sich Freunde des Opfers Zutritt verschafften und die verweste Leiche vorfanden. Der Angeklagte hatte zuvor Freunden und Bekannten gegenüber behauptet, die junge Frau sei für ein paar Tage zu ihren Eltern nach Görlitz gefahren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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