In der Wallonie, in Brüssel und in Flandern gilt ab dem 1. April eine Maut für LKW über 3, 5 Tonnen. Darunter fallen auch große landwirtschaftliche Geräte wie Traktoren mit Anhänger, falls man keine Maut-Befreiung beantragt. Ansonsten werden bis zu 20 Cent je gefahrenem Kilometer fällig.
Einige Farzeugkategorien sind von der Maut befreit, darunter fallen Land- und Fortswirtschaft sowie Gartenbau. Dies gilt solange diese Fahrzeuge die öffentliche Straßen in Belgien nur in begrenztem Maße benutzen und ausschließlich in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau, Fischzucht und Forstwirtschaft aktiv sind, heißt es am Freitag in einem Schreiben der Regierung aus Luxemburg.
Freistellungsantrag
Sie gibt dafür eine Seite (Link) an, wo man einen Freistellungsantrag stellen kann. Es wird dringend angeraten, die Befreiung von der Maut über die angegebene Internetseite so schnell wie möglich anzufordern, heißt es.
Für die belgischen Autobahnen brauchen LKW auch ein technisches Gerät an Bord. Es dient zur Registrierung. Hat man nicht das nötige Gerät dabei, schlägt die Abrechnungszentrale des neuen Maut-Systems Alarm und es wird teuer.
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