Die Luxemburger Justiz verklagt einen französischen Journalist von France 2. Edouard Perrin soll 2012 erste interne Dokumente des Unternehmensberaters PricewaterhouseCoopers (PwC) aus Luxemburg veröffentlicht haben. Der rezenten Luxleaks-Affäre waren bereits 2012 erste Enthüllungen im französischen TV-Sender France 2 vorausgegangen.
Auf Twitter hagelt es Kritik (Artikel). Am Freitag reagiert die Europäische Journalisten-Föderation EJF gemeinsam mit der ALJ (Association luxembourgeoise des journalistes) aus Luxemburg in einem Brief an den Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker. Darin zeigt man sich sehr beunruhigt über die Anklage durch die Luxemburger Justiz. Sie sei unverhältnismäßig und verstoße sowohl gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch gegen Artikel 11 der EU-Grundrechtscharta. Beide Artikel verteidigen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information.
Transparenz und Verantwortung
Das Aufdecken der Luxleaks-Affäre ist von allgemeinem Interesse und hat bereits einiges bewirkt, schreibt die EFJ. Nicht nur hitzige Debatten bei Bürgern und Politikern. Als Konsequenz hat das EU-Parlament ein Spezialkomitee gegründet, das die sogenannten Steuerrulings unter die Lupe nimmt. Laut EFJ sollten Whistleblower geschützt werden, da sie dazu beitragen, Transparenz und Verantwortung zu stärken.
Journalisten haben das Recht, ihre Quellen zu schützen. Bei ihren Recherchen sind Journalisten oft auf die Hilfe von Whistleblower angewiesen, um Missetaten aufzudecken. Eine Klage gegen die Luxleaks-Whistleblower würde ernsthafte Auswirkungen auf den investigativen Journalismus haben.
Die Anklage gegen den französischen Journalisten stößt vor allem auf Twitter auf Unverständnis. Mehrere Journalisten sind entsetzt und zeigen offen ihre Solidariät für ihren angeklagten Kollegen. Das Internationale Konsortium Investigativer Journalisten (ICIJ) vergleicht auf Twitter das Vorgehen der Luxemburger Justiz sogar mit einer Verletzung der Pressefreiheit.
Zu Demaart
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